Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne der Klimaneutralität und der Ziele des Klimaschutzprogrammes verbindliche Maßnahmen und Regelungen für eine umwelt- und klimafreundliche Energieversorgung für Großveranstaltungen auf öffentlichen Flächen und in städtischen Veranst
Anfrage: Wie erklärt die Verwaltung die Differenz zwischen Bevölkerungswachstum und der Schaffung von Wohnraum in Düsseldorf von 2010 bis 2017, und welche Bedeutung hat diese Entwicklung für die Prognose des zusätzlichen Wohnraumbedarfs in der Landeshauptstadt?
Anfrage: Wie viele Baulücken mit welchem Wohnraumpotenzial gibt es momentan in Düsseldorf, wie werden die Baulücken im Baulückenkataster mit welcher Aktualisierung erfasst, und nach welchen Kriterien werden diese unterschieden?
Anfrage: Unter welchen Voraussetzungen können in Düsseldorf sogenannte Tiny-Einfamilienhäuser entstehen, wie viele Bauanträge wurden in diesem Zusammenhang in den vergangenen fünf Jahren gestellt, und wie wurden diese ggf. entschieden?
Anfrage: Welche Schadstoffbelastungen haben die bisherigen Boden- und Grundwasser-untersuchungen im Plangebiet rund um den Albertussee in Heerdt1 ausgewiesen, welche Grenzwerte wurden ggf. überschritten, und welcher Sanierungsbedarf bzw. welche Sanierungskosten ergeben sich möglicherweise?
Anfrage: Wie ist der vorbeugende Brandschutz für städtische Gebäude und sonstige Bauwerke in Düsseldorf organisiert, und welche Konzepte und Umsetzungsstrategien liegen der Brandverhütung zugrunde?
Anfrage: Aus welchen Gründen wurden der Vertrag mit der Wall GmbH ohne Beteiligung des zuständigen Ausschusses und der Bezirksvertretungen wiederholt verlängert und die Aufstellung und der Betrieb öffentlicher Toiletten nicht – wie ursprünglich bereits für das Vertragsende 2016 geplant – europaweit a
Anfrage: Welche Leuchtmittel-Arten werden in welchen städtischen Gebäuden vorrangig eingesetzt, uns wie beurteilt die Verwaltung die Leuchtmittel-Arten in Bezug auf das Strom-Einsparpotenzial, die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und die Amortisationszeit?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Richtlinien für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum anzupassen und die Förderung neuer gemeinschaftlicher Wohnformen durch ein Liquiditätsdarlehen mit einem Tilgungsnachlass von 25 Prozent (vgl. Punkt 5.