
(c) Claudia Weng
- Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen des Ratsbeschluss vom 13.12.2018 zur Veräußerung städtischer Liegenschaften für den Wohnungsbau auf die Entstehung von Wohnraum in Düsseldorf?
- Wie viele Fälle sind der Verwaltung bekannt, in denen durch die neue Regelung verhindert oder verzögert wurde, dass in Düsseldorf neuer Wohnraum entsteht?
- Welche Folgen hat die Abkehr vom im Handlungskonzept Wohnen festgelegten Mix aus öffentlich gefördertem, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnungsbau für die soziale Ausgewogenheit in der Bevölkerungsstruktur betroffener Stadtquartiere?
Das von CDU, FDP und Grünen 2013 beschlossene Handlungskonzept Wohnen hat mit seinem erfolgreichen Mix aus öffentlich gefördertem, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnungsbau heute Vorbildcharakter für andere deutsche Großstädte. Dieses Drei-Säulen-Modell sorgt dafür, dass Wohnraum in allen Preislagen geschaffen wird. Es bewirkt gleichzeitig in neuen Wohnvierteln soziale Ausgewogenheit in der Bevölkerungsstruktur.
In den vergangen Jahren war aber festzustellen, dass die Regelungen – obwohl sie in vielen Fällen ihre Wirksamkeit noch gar nicht entfalten konnten – durch Oberbürgermeister und Ampelmehrheit verändert oder ausgehebelt wurden. So wurde eine neue Quotenregelung zu Lasten des preisgedämpften Wohnraums eingeführt, der bislang eine wichtige Brücke zwischen den Preisstufen darstellt.
Nun haben Oberbürgermeister und Ampelmehrheit beschlossen, dass städtische Grundstücke für den Wohnungsbau nur noch für öffentlich geförderte oder preisgedämpfte Wohnungen bzw. Wohnraum mit einem Nutzungskonzept für besondere Zielgruppen abgegeben werden dürfen. Der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen soll dabei im Regelfall 40 Prozent betragen.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich beim Wohnungsbau – auch aus den Erfahrungen der Vergangenheit – für einen ausgewogenen gesellschaftlichen Mix der Bewohnerschaft und Einhaltung der Regelungen des Handlungskonzepts Wohnen ein.
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