
(c) Claudia Weng
Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Richtlinien für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum anzupassen und die Förderung neuer gemeinschaftlicher Wohnformen durch ein Liquiditätsdarlehen mit einem Tilgungsnachlass von 25 Prozent (vgl. Punkt 5. der Vorlage 64/ 41/2018-1) in das städtische Programm aufzunehmen.
Die neuen Richtlinien sollen dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung bis zur Sommerpause 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Aktive und verlässliche Nachbarschaften, gegenseitige Unterstützung in der Hausgemeinschaft und dabei in den eigenen „vier Wänden“ wohnen – dies und mehr können neue gemeinschaftliche Wohnformen für Junge wie Ältere, Menschen mit und ohne Handicap, Singles, Paare oder Familien bieten.
Deshalb unterstützt die Landeshauptstadt entsprechende Wohnprojekte. Interessierte werden dabei durch die „Agentur für Baugemeinschaften und Wohngruppen“ in Fragen der Gruppenfindung, der Finanzierung und in rechtlichen Fragen beraten oder bei der Suche nach einem Grundstück unterstützt. Gleichzeitig führt das Wohnungsamt für Interessierte, Wohn- und Baugruppen jährlich das Forum „Wohnen in Zukunft“ durch.
Die Bau- und Wohngruppen stehen dennoch vor enormen Herausforderungen. Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung hat deshalb am 4. April 2016 auf Antrag der CDU-Ratsfraktion beschlossen, zu prüfen, wie neue genossenschaftliche Wohnformen in die Förderung des städtischen Programms zur „Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum“ aufgenommen werden können. Die Verwaltung hat das Ergebnis in der letzten Sitzung vorgestellt und die Politik gebeten, entsprechende Aufträge zu erteilen.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für eine nachhaltige Förderung neuer gemeinschaftlicher Wohnformen ein. Daher möchten wir einen entsprechenden Förderschwerpunkt zusätzlich in der Eigentumsförderung verankern. Aus unserer Sicht bietet sich hier eine Darlehensförderung an, die sich gut in das bisherige Fördermodell einfügen wird.
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