Antrag: Der Rat beauftragt die Verwaltung das Handlungskonzept ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF um folgende Punkte und Formulierungen zu ergänzen:
1. Unter Ziffer 5.1 am Ende des ersten Absatzes:
Anfrage: Ist die Stadt Köln bzw. der Landschaftsverband Rheinland auf die Stadt Düsseldorf zugegangen, um das Projekt „Archäologische Zone/Jüdisches Museum“ und die finanziellen Auswirkungen vorzustellen, wenn ja, welcher Sachstand ergibt sich derzeit?
Anfrage: Wie beurteilt die Verwaltung den Einsatz von jugendlichen Testkäufern in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf den Erfolg, die widerrechtliche Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige zu unterbinden?
Antrag: Die Fraktionen des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf schließen sich der Position des Regionalrates Düsseldorf hinsichtlich der Novellierung des Gesetzes über den Regionalverbund Ruhr (RVR-Gesetz) an und unterstützen ausdrücklich das als Appell an den Landtag gerichtete Positionspapier vom 11.
Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig in Verhandlungen mit der Stadtwerke Düsseldorf AG über eine Neuvergabe der Wasserkonzession im Stadtgebiet Düsseldorf einzutreten, mit dem Ziel, einen Anschlussvertrag für die Zeit nach Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages zu schließen.
Anfrage: Welche Handlungsempfehlungen werden auf der am 13. Mai stattfindenden dritten Bildungskonferenz zum Themenfeld „Inklusive frühkindliche und (außer-) schulische Bildung“ erarbeitet?
Anfrage: Haben die durch den Zensus 2011 ermittelten neuen Einwohnerzahlen finanzielle Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Düsseldorf und wenn ja, in welcher Form?
Anfrage: Welche Bereiche der Landeshauptstadt liegen in Wasserschutzgebieten und sind somit grundsätzlich von der durch die rot-grüne Landesregierung beschlossenen Dichtheitsprüfung („Kanal-TÜV“) von privaten Abwasserkanälen betroffen?
Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig in Verhandlungen mit der Stadtwerke Düs-seldorf AG über eine Neuvergabe der Wasserkonzession im Stadtgebiet Düsseldorf einzutreten, mit dem Ziel, einen Anschlussvertrag für die Zeit nach Auslaufen des bestehenden Konzessionsvertrages zu schließen.