Anfrage: Einsatz jugendlicher Testkäufer

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 06.06.2013
Friedrich G. Conzen
Anfrage:
  1. Wie beurteilt die Verwaltung den Einsatz von jugendlichen Testkäufern in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf den Erfolg, die widerrechtliche Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige zu unterbinden?
  2. Welche Personengruppen würden sich aus Sicht der Verwaltung für die Durchführung von Testkäufen anbieten (z. B. Auszubildende und Beamtenanwärter/-innen der Landeshauptstadt, Polizeianwärter/-innen, Mitglieder gemeinnütziger Organisationen)?
  3. Hat die Verwaltung Kenntnis, wie andere Kommunen mit dieser Thematik umgehen, können Erfahrungsberichte herangezogen werden, und bieten sich manche Vorgehensweisen auch für die Landeshauptstadt an?
Begründung:

Der zunehmende Alkoholkonsum von Jugendlichen und Kindern wird allgemein mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Vor allem der Alkoholmissbrauch durch exzessives „Vorglühen“ und das regelmäßige Betrinken bis zur Besinnungslosigkeit und die damit einhergehenden Folgen sind alarmierend.

Zum Schutz der Jugendlichen und Kinder gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, um den Konsum alkoholischer Getränke einzudämmen. Dies geschieht präventiv in Form von Aufklärungskampagnen, aber auch durch die Kontrolle der Verkaufsstellen von alkoholischen Getränken. Alkoholika können an unterschiedlichsten Orten erworben werden. Die Kontrolle von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz – insbesondere durch Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige – ist dabei in der Gastronomie (Gaststätten, Diskotheken) hinreichend möglich. Erhebliche Schwierigkeiten bereitet jedoch die Kontrolle der widerrechtlichen Abgabe von Alkoholika im Einzelhandel und dabei insbesondere in Kiosken. Dort spielt sich der Verkaufsvorgang innerhalb von Minuten ab, ohne dass den Mitarbeitern des Ordnungsamtes ausreichend Zeit zum Beobachten der Situation zur Verfügung steht. Ein Verweilen im Laden zum Entdecken der widerrechtlichen Abgabe ist nahezu unmöglich und würde lediglich vom Zufall abhängen.

Um die Kontrolleffizienz zu steigern, ist es deshalb erforderlich, andere Maßnahmen zu entwickeln. Erfolgversprechend ist der Einsatz von jugendlichen Testkäufern. Auf diese Weise könnte den Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz Einhalt geboten werden. In vielen anderen Kommunen konnten bereits große Erfolge mit dem Einsatz jugendlicher Testkäufer erzielt werden.

Hinsichtlich der Auswahl der Testkäufer ist es wichtig, möglichst Jugendliche aus gefestigten sozialen Verhältnissen einzusetzen. Es ist deshalb von Interesse, welche Personengruppen die Verwaltung als geeignet betrachtet. Bei den Auszubildenden und Beamtenanwärtern/-innen der Landeshauptstadt Düsseldorf oder auch Polizeianwärter/-innen kann angesichts ihrer Berufswahl darauf geschlossen werden, dass sie sich der Allgemeinheit und dem Schutz und der Wahrung der Rechtsordnung verpflichtet fühlen. In Baden-Württemberg weisen beispielsweise das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren sowie das Innenministerium explizit auf den Einsatz von Auszubildenden oder Beamtenanwärter/-innen der Kommunen als Testkäufer hin.

Angesichts der Bedeutung der Thematik bittet die CDU-Ratsfraktion um Beantwortung der aufgeworfenen Fragen.

Andreas Hartnigk