Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Ansatz für das NEW FALL FESTIVAL – Produkt 025281010 Kulturamt, Sachkonto 100 53 17000, Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen – von 20.000 Euro um 20.000 Euro auf 40.000 Euro für das Ja
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Ansatz für Planungsmittel – Produkt 051 511 100 Stadtplanungsamt, Sachkonto 10000 5291000 -Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen- in Höhe von 250.000 Euro für die Verlängerung der Rheinuferpromenade von der Oberkasslerbrücke b
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unter Aufhebung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses „Oberbilker Markt – Neugestaltung und Umfeldanpassungen“ vom 17.11.2011, Vorlagennummer 66/93/2011, einen neuen Ausführungs- und Finan
Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die mit dem Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 beschlossene Einführung einer pauschalierten Förderung sowie die Überplanung der Einrichtungslandschaft umzusetzen.
Anfrage: Die Verwaltung wird beauftragt, für das Errichten von Sitzmöglichkeiten, Fahrradabstellanlagen und anderer Stadtmöblierung sowie mehr Pflanzen im öffentlichen Straßenraum und in Park- und Grünanlagen 1 Mio. Euro in den Haushaltsplan 2014 aufzunehmen.
Anfrage: Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus einer Standortlösung Moskauer Straße, und wie wird diese Idee im weiteren Planungsprozess für das neue Stadtviertel hinter dem Hauptbahnhof (Quartier M) berücksichtigt?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Mittel zu prüfen, um gegen das Gesetz „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorzugehen.
Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Weiterführung der finanziellen Förderung zur Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen für Düsseldorfer Schülerinnen und Schüler im Umfang der in den letzten Jahren abgerufenen Mittel. Der Mittelansatz wird ab 2014 ff.
Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, den Bilanzgewinn der Stadtsparkasse Düsseldorf in Höhe von EUR 549.478,92 gemäß § 25 Abs. 1b) SpkG NW der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuführen.