Änderungsantrag: Jahresabschluss 2012 der Stadtsparkasse Düsseldorf Verwendung des Jahresüberschusses

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 11.07.2013
Friedrich G. Conzen
Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, den Bilanzgewinn der Stadtsparkasse Düsseldorf in Höhe von EUR 549.478,92 gemäß § 25 Abs. 1b) SpkG NW der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuführen.

Begründung:

Die Stadtsparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf. Im Unterschied zu privaten Banken ist das Leitmotiv der Sparkassen die Gemeinwohlorientierung, die im öffentlichen Auftrag der Sparkassen ihre gesetzliche Verankerung findet. Den öffentlichen Auftrag haben die kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband gemeinsam ausformuliert. Darin ist unter anderem auch genannt, dass die Sparkassen die Kommunen bei Ihrer Aufgabenerfüllung in wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereichen unterstützen.

Friedrich G. Conzen
Manfred Neuenhaus