Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf verurteilt jegliche Form von Beleidigung, Herabsetzung, Hass und Gewalt in Worten und Taten gegen Rettende, Helfende und Menschen mit öffentlichen Aufgaben.
Antrag: Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister, sich für die Düsseldorfer Brauchtumsvereine einzusetzen und konkret mit dem Pächter der Rheinterrassen Verhandlungen aufzunehmen, um eine einvernehmliche und auskömmliche Lösung für alle Beteiligten herbeizuführen.
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung für die Städtische Clara-Schumann-Musikschule in der derzeit gültigen Fassung vom 10.12.2015 beizubehalten.
Antrag: Der Rat beauftragt die Verwaltung und die Düsseldorf-Tourismus GmbH, nach Absprache mit der Betreiberin und dem Betreiber von „Videoguide Düsseldorf“ Verlinkungen zwischen ihren Internet-Auftritten und der Seite www.videoguide-duesseldorf.de sowi
Anfrage: Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass für die Theodor-Heuss-Brücke aus Sicherheitsgründen ein Überfahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 30 und mehr Tonnen verhängt werden musste, und welche konkreten Gründe haben Anlass dazu gegeben?
Anfrage: Wie bewertet die Verwaltung die oben genannten umweltfreundlichen Kraftfahrzeuge (getrennt nach den einzelnen Varianten) bezogen auf heutige und künftige Umweltstandards wie z. B. Grenzwerte für umwelt- und gesundheitsschädliche Emissionen?
Antrag: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Rheinbahn und der Deutschen Bahn die altbekannte Rolltreppen-Regel „Rechts stehen, links gehen“ mehrsprachig, beispielsweise auf den Infoscreens der Wartebereiche, zu bewerben und Piktogramme in den Rolltrepp
Anfrage: In welchen deutschen Städten und Gemeinden wurde bereits eine dauerhafte und von Zeichen 293 abweichende Markierung installiert, und aus welchen Gründen erfolgte die Genehmigung?
Antrag: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt das Zielkonzept zum Mobilitätsplan D unter Berücksichtigung der Anregungen der Bezirksvertretungen und mit folgenden Maßgaben, im Übrigen vorlagegemäß: