
(c) Ralph Sondermann
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt das Zielkonzept zum Mobilitätsplan D unter Berücksichtigung der Anregungen der Bezirksvertretungen und mit folgenden Maßgaben, im Übrigen vorlagegemäß:
- Maßnahmenpaket zeitnah erstellen
- Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, das angekündigte erste Maßnahmenpaket (Stufe 2) bis Ende des Jahres zu erstellen und im 1. Quartal 2020 in die Bezirksvertretungen und anschließend mit einer fachlichen Bewertung der Anregungen der Bezirksvertretungen in den Ordnungs- und Verkehrsausschuss einzubringen.
- Das Maßnahmenpaket wird durch eine fundierte Verkehrsanalyse und Verkehrsprognose vorbereitet, die den Gremien ebenfalls vorgelegt werden.
- Zielkonzept und Maßnahmenpakete werden entsprechend dem geltenden Verkehrsentwicklungsplan vom Rat beschlossen. Die Verwaltung stellt klar, welche Inhalte den weiteren Maßnahmenpaketen zugeordnet sind und wann diese vorgestellt werden sollen.
- Zielkonzept präzisieren: keine Einschränkungen ohne echte Alternativen, keine Verdichtung ohne Infrastruktur und keine Verdrängung zulasten der Stadtteile
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Zielkonzept klarzustellen, dass
- der Ausbau eines verlässlichen und schnellen ÖPNV, von Park-&-Ride- und Bike-&-Ride-Angeboten im Stadtgebiet und der Region sowie die Stärkung von Sharing-Modellen und die Errichtung von Mobilstationen messbare Fortschritte erreicht haben müssen, bevor (weitere) Verkehrseinschränkungen erwogen werden,
- der Bau von Wohnungen, Büroflächen und Gewerbe in den Stadtteilen und der Innenstadt einen vorausgehenden bedarfsgerechten Infrastrukturausbau mit einer umfänglichen Verkehrsplanung voraussetzt,
- die Bemühungen zur Verbesserung der Luftqualität für das ganze Stadtgebiet und nicht lediglich für einzelne innerstädtische oder innenstadtnahe Verkehrsachsen Wirkung entfalten müssen,
- die „Umweltspuren“ sofort zugunsten besser wirkender Maßnahmen zur Luftqualitätsverbesserung entsprechend der Maßgaben des OVG Münster (z. B. streckenbezogene Regelungen mit Ausnahmen für umgerüstete Fahrzeuge, Anwohner, Busse und Handwerk) aufgehoben werden.
3. Erreichbarkeit der Innenstadt verbessern
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorgabe „Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt aus den Stadtteilen“ bereits im Zielkonzept konkreter zu fassen und mit Maßnahmenbeispielen zu hinterlegen.
4. Verkehrsverflüssigung herstellen
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, in das Zielkonzept das Ziel aufzunehmen bzw. zu verdeutlichen, Verkehre (ÖPNV, MIV, Radverkehr, Wirtschaftsverkehr, moderne Verkehrsarten) zu verflüssigen, insbesondere durch
- Wiedereinführung und Stärkung der „grünen Welle“ für den ÖPNV und den MIV,
- modernere LZA-Steuerung (mehr Vorrangschaltungen für den ÖPNV; mehr Induktionssteuerung außerhalb der grünen Welle für den MIV zur Vermeidung von Rothalten und Wartezeiten; Grüne-Welle-App und automatisches Lichtsignalprogramm zur schnellen Grünschaltung für Radfahrer),
- mehr dynamische Verkehrssteuerung (z. B. Spurfreigaben stadteinwärts im morgendlichen und stadtauswärts im nachmittäglichen Berufsverkehr nach dem Vorbild der Rotterdamer Straße),
- Infrastrukturausbau an Stau- und Engstellen für den Umweltverbund und den MIV,
- Ausweitung der Verkehrsüberwachung insbesondere gegen Parken und Halten auf Radverkehrsanlagen, auf Gleisen und in zweiter Reihe.
5. Ganzheitliche Verkehrsplanung: Miteinander statt Gegeneinander der Verkehrsarten
Der Ausschuss regt an, dass die Planung von Straßen und Verkehrswegen weder – wie im Verwaltungsentwurf vorgesehen – von innen nach außen noch von außen nach innen, sondern von Beginn an ganzheitlich erfolgt. Ziel ist es, Mobilität zu stärken, Aufenthaltsqualitäten insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern und Emissionen zu senken.
6. Infrastrukturmaßnahmen fortentwickeln
Der Ausschuss spricht sich neben der Prüfung neuer konkreter Ziele für die die Fortschreibung der ausstehenden Infrastrukturmaßnahmen gemäß dem Ratsbeschluss über den VEP 2020, dem Nahverkehrsplan 2017, dem Bedarfsbeschluss zum Radhauptnetz 2018 und den verkehrsbezogenen Beschlüssen der Bezirksvertretungen unter Angabe konkreter Realisierungszeitpunkte sowie für deren Aufnahme in die Maßnahmenpakete aus, insbesondere
- Ausbau des Stadtbahnnetzes gemäß Maßnahmenkonzept Stadtbahn (U80; U81 2.–4. BA; U78/U79-Tunnel Reeser Platz; Verlängerung Süd-Ast Wehrhahnlinie; Verlängerung U73 Gerresheim; Verlängerung Stadtbahn Uni Ost bis Wersten West und Eller-Reisholz),
- Verbesserung des Straßenbahn- und Busverkehrsnetzes (z. B. 701, 705, 708),
- Stärkung von Verlässlichkeit und Pünktlichkeit des ÖPNV,
- Prüfung und Realisierung moderner Mobilitätsangebote (Seilbahn Knittkuhl/ Hubbelrath; Schiffslinienverkehr in Düsseldorf und mit der Region),
- Infrastrukturmaßnahmen im MIV (Ortsumgehung Oberbilk, OU Flingern 2. BA, OU Gerresheim, Ausbau Danziger Straße und Nördlicher Zubringer, OU Rath, A44-Anschlüsse Lichtenbroich und Hubbelrath; Entlastung Ludenberger Straße),
- Beschleunigung eines stadtbildverträglichen barrierefreien Umbaus aller Stadt-, Straßenbahn- und Bushaltestellen sowie der Bahnhöfe des SPNV,
- Schaffung von Park-&-Ride-Plätzen und Bike-&-Ride-Abstellanlagen in der Stadt und in der Region,
- Ausweitung und Optimierung des regionalen Schnellbussystems,
- Umsetzung ausstehender Maßnahmen des Radhauptnetzes, Wiederaufnahme der Umsetzung ausstehender Maßnahmen der Radbezirksnetze, Einführung des Radknotenpunktsystems sowie insgesamt Verbesserung der Wegweisung und schnellere Beseitigung von Mängeln,
- Verbesserung der Sicherheit und der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer,
- Förderung der Ausweitung der Bediengebiete der Sharing-Anbieter, vornehmlich E-Fahrzeuge/E-Roller, in die Stadtteile und Außenbezirke sowie zeitnahe Einrichtung auch dezentraler Mobilitätsstationen,
- verträgliche Einrichtung weiterer Radabstellanlagen (auch am Hauptbahnhof) und bessere räumliche Organisation der Sharing-Fahrzeuge (E-Scooter, Fahrräder etc.),
- Optimierung von Fußgänger- und Radüberwegen zur Querung „in einem Zug“.
7. Verkehrsgutachten
Wo dies gewünscht wird, erarbeitet die Verwaltung stadtbezirksbezogene Mobilitätskonzepte (z. B. Bezirksvertretung 6).
Eine weiter gehende Begründung erfolgt mündlich.
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