Anfrage: Zebrastreifen jetzt auch farbig?

Andreas Hartnigk
Sitzung am 27.11.2019
Andreas Hartnigk

Gestaltungsideen zu den sogenannten Zebrastreifen wurden durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) in mehreren deutschen Städten und Gemeinden ausgebremst. Die  Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) in Verbindung mit Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO legt die Art der Markierung verbindlich fest. Der Zebrastreifen ist dort als Markierungszeichen 293 in dem bekannten weißen Muster abgebildet.

Im Gleichstellungsausschuss wurde von SPD, Grünen und FDP angeregt, als Zeichen für Vielfalt und Toleranz einen regenbogenfarbenen Fußgängerweg dauerhaft in Düsseldorf zu installieren.

Offensichtlich besteht immer noch Rechtsunsicherheit, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Stadt Düsseldorf im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einräumen kann und will.

Für die CDU ist dabei vor allem die Verkehrssicherheit von großem Interesse. Daher bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

Anfrage:
  1. In welchen deutschen Städten und Gemeinden wurde bereits eine dauerhafte und von Zeichen 293 abweichende Markierung installiert, und aus welchen Gründen erfolgte die Genehmigung? 
  1. Wie beurteilt die Verwaltung eine Umgestaltung von Zebrastreifen bezogen auf die Verkehrssicherheit?
  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Fußgängerüberwege in Düsseldorf anders zu markieren, als es die Straßenverkehrsordnung vorsieht, und wo und wie könnten ggf. außerhalb von Fußgängerüberwegen gestalterische Markierungen im Straßenraum erfolgen?
Andreas Hartnigk