Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Mittel zu prüfen, um gegen das Gesetz „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorzugehen.
Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, den Bilanzgewinn der Stadtsparkasse Düsseldorf in Höhe von EUR 549.478,92 gemäß § 25 Abs. 1b) SpkG NW der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuführen.
Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle innerhalb der Verwaltung für die Akquisition von europäischen Fördermitteln für die Landeshauptstadt Düsseldorf sinnvoll ist.
Anfrage: Haben die durch den Zensus 2011 ermittelten neuen Einwohnerzahlen finanzielle Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Düsseldorf und wenn ja, in welcher Form?
Antrag: Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, sich gegenüber der Regierung und dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, die Landeshauptstadt Düsseldorf als Standort für das fünfte Spielcasino in unserem Bundesland zu bestimmen.
Anfrage: Welche Änderungen ergeben sich durch die Novellierung des Gemeindefinanzreformgesetzes?
Welche Auswirkung hat die Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf den Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf?
Antrag: Die Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf wird insoweit geändert, als dass die Vergnügungssteuer für das Halten von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 15 v. H.
Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf lehnt den von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplanten „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ ab, der einen Solidarbeitrag zu Lasten der Landeshauptstadt und zu Gunsten von finanzschwachen Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorsieht.