Antrag: Kassenkredite zurückführen Handlungsfähigkeit sichern Selbstverwaltung retten

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 17.11.2011
Friedrich G. Conzen
Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf lehnt den von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplanten „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ ab, der einen Solidarbeitrag zu Lasten der Landeshauptstadt und zu Gunsten von finanzschwachen Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorsieht.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diesen Antrag in geeigneter Weise zu veröffentlichen und der nordrhein-westfälischen Landesregierung und den Düsseldorfer Landtagsabgeordneten unter dem Hinweis zukommen zu lassen, dass der Gesetzesentwurf sich an folgenden Kriterien orientieren muss:

  • Die Kommunen benötigen eine schnelle und unkomplizierte finanzielle Hilfe noch in 2011
  • Die vorgesehene Landeshilfe für überschuldete, im Nothaushalt bzw. in der Haushaltssicherung befindende Kommunen ist durch Steuermehreinnahmen und/oder Einsparungen landesseitig zu finanzieren.
  • Eine kommunale Mitfinanzierung der Landeshilfen über eine Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs und/oder eine Abundanzumlage lehnt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf strikt ab. Kommunen, die solide wirtschaften, dürfen für ihr verantwortliches Handeln in der Vergangenheit nicht bestraft werden.
  • In die notwendigen Sparbemühungen sollten alle kommunalen Ebenen und damit auch die Umlageverbände einbezogen werden.
  • Die Sparanstrengungen in den Kommunen, die die Landeshilfe erhalten, müssen forciert werden. Die Kommunalaufsicht hat sicherzustellen, dass die gewährten Hilfen vollständig zur Entschuldung genutzt werden.
Begründung:

Mehr als die Hälfte der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen konnten in 2010 ihren Haushalt nicht ausgleichen. 138 Kommunen befinden sich derzeit dauerhaft im Nothaushaltsrecht, 35 von ihnen sind überschuldet oder werden innerhalb der nächsten zwei Jahre überschuldet sein.

Die Liquiditätskredite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben inzwischen die 20-Milliarden-Euro-Marke überschritten. Das strukturelle jährliche Defizit beträgt rund 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt hat die NRW-Kommunalverschuldung einen Umfang von fast 53 Milliarden Euro erreicht.

Nach Berechnungen der von der Landesregierung beauftragten Gutachter Junkernheinrich und Lenk wird die Summe der Liquiditätskredite bis zum Jahr 2020 auf mindestens 50 Milliarden Euro ansteigen, wenn die dringend notwendigen Gegenmaßnahmen nicht kurzfristig in Angriff genommen werden.

Die gefährdete Handlungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen kann nur gesichert werden, wenn der Bund, das Land und die Kommunen in einer konzertierten Aktion schnell und konsequent handeln.

Deshalb begrüßt der Rat die Entscheidung des Bundes, die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Schritten bis 2014 vollständig zu übernehmen und erkennt an, dass bei einer breiten Mehrheit im Düsseldorfer Landtag die Bereitschaft besteht, den nordrhein-westfälischen Kommunen finanzielle Hilfen zur dringend notwendigen Konsolidierung zukommen zu lassen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ auf den Weg gebracht, um überschuldete Städte und Gemeinden bei der Konsolidierung ihrer Haushalte zu unterstützen.

Der Vorschlag sieht neben der Kürzung der Finanzausgleichsmasse auch eine Solidarumlage zu Lasten von finanzstarken Kommunen und zu Gunsten von überschuldeten Städten und Gemeinden vor. Das würde für die Landeshauptstadt eine Haushaltsbelastung in Höhe von bis zu 60 Mio. Euro pro Jahr.

Dieser Gesetzesentwurf setzt die falschen Anreize: Kommunen die schlecht gewirtschaftet und durch überzogene Ausgaben ihre Überschuldung herbeigeführt haben, erhalten finanzielle Unterstützung. Die Stadt Düsseldorf, die über Jahre eine nachhaltige und solide Haushaltspolitik unter Bewahrung der Schuldenfreiheit verfolgt, soll nun einen Solidarbeitrag leisten und würde damit bestraft.

Friedrich G. Conzen
Manfred Neuenhaus