Anfrage: Haben die durch den Zensus 2011 ermittelten neuen Einwohnerzahlen finanzielle Auswirkungen auf die Landeshauptstadt Düsseldorf und wenn ja, in welcher Form?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Abschlussbericht zu dem im November 2012 beschlossenen Projekt „Sanierung macht Schule“ in Form einer Broschüre, vergleichbar mit den in der Vergangenheit erschienenen Sachstandsberichten zum Masterplan Schulen, zu erstellen und dem Bauausschuss nach Fertigst
Anfrage: Welche grundlegenden Änderungen beinhaltet das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) für die Vergabe öffentlicher Aufträge, und welche weiteren Vorgaben werden durch die erlassenen Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 2 i. V. m.
Anfrage: Wie viele Haushalte sind jährlich davon betroffen, dass ihre Anschlusskanäle an das städtische Entwässerungsnetz saniert werden müssen, und in wie vielen Fällen ist eine „Nachbesserung“ erforderlich?
Anfrage: Haben in der Planung der Neubebauung des Geländes der Ulmer Höh’ weitere Gespräche mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) bzw. der Landesregierung stattgefunden, und wie wird von diesen eine zeitnahe Umsetzung des Projektes unterstützt?
Antrag: Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, noch in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe „Sanierung macht Schule“ einzurichten. Aufgabe ist die zeitnahe Bearbeitung von schulbaulichen Maßnahmen (z. B. Reparatur von Sanitäreinrichtungen).
Antrag: Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung fordert die Landesregierung auf, auf dem Gelände der Ulmer Höh’ mehr preiswertes Wohnen zu ermöglichen.
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der kommenden Sitzungen des Bauausschusses einen Sachstandsbericht zu den Hochwasserschutzprojekten in Düsseldorf zu erstatten.
Anfrage: Wie viele Maßnahmen konnten im Rahmen der Wohnraumanpassung in den letzten Jahren durchgeführt werden und welche finanziellen Mittel wurden dafür aufgewendet?
Anfrage: Wie ist der derzeitige Sachstand zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen in Nordrhein-Westfalen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)?