Anfrage: Schaffung von mehr preiswerten Wohnraum auf der Ulmer Höh’ hat das Land den Worten Taten folgen lassen?

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 07.01.2013
Angelika Penack-Bielor
Anfrage:
  1. Haben in der Planung der Neubebauung des Geländes der Ulmer Höh’ weitere Gespräche mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) bzw. der Landesregierung stattgefunden, und wie wird von diesen eine zeitnahe Umsetzung des Projektes unterstützt?
  2. Konnte die Landesregierung dazu bewogen werden, auf die Forderungen des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung einzugehen, und wenn nicht, mit welcher Begründung wurde dies abgelehnt?
  3. Sind in möglichen Gesprächen auch neue Wohnformen (z. B. Kunst und Leben; mobilitätsgerechtes Wohnen; Gemeinschaftseinrichtungen) thematisiert worden?  
Begründung:

Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung hat in seiner Sitzung vom 12.11.2012 die Landesregierung aufgefordert, auf dem Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt des Landes NRW an der Ulmenstraße (Ulmer Höh’) mehr preiswertes Wohnen zu ermöglichen.

Hierzu ist es erforderlich, dass das Land als Eigentümer eines großen Teils der beplanten Fläche diesen zu einem Preis verkauft, der es Investoren wirtschaftlich erlaubt, mehr preiswerten Wohnraum schaffen. Ggf. müssen hier entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen werden.

Da öffentlich geförderter Wohnraum vornehmlich Aufgabe des Landes ist, darf die Landesregierung die Städte mit der Problematik nicht allein lassen. Hier ergibt sich nun für das Land die Möglichkeit, seinen vielfachen Forderungen nach gefördertem Wohnraum entsprechende Taten folgen zu lassen.

Zudem war unseren Fraktionen die Einbeziehung von neuen Wohnformen in diesem Quartier wichtig. Hierzu wurden von Bürgerinnen und Bürger bereits in der Vergangenheit Vorschläge eingebracht.

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Klaus-Dieter Lukaschewski
Michael Latka