Antrag: Der Rat beschließt die nachfolgende Fassung der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung). Die Dauer einer Überlassung an andere Nutzer nach § 3, Absatz 1, Nr. 2 darf dabei nicht mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr betragen.
Anfrage: Welche Unternehmen und Betriebe werden durch den geplanten autofreien Sonntag am 15. September 2019 voraussichtlich in ihrem Betrieb beeinträchtigt, und welche Lösungen (z. B. Sonderzufahrts-Erlaubnisse, Entschädigungen) sind hierzu von der Verwaltung vorgesehen?
Anfrage: Wann wurden welche Absprachen und Zusagen mit bzw. gegenüber dem Förderverein der VHS getroffen, und wie wurde hiermit in der Folge umgegangen?
Antrag: Der Rat beschließt die nachfolgende Fassung der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung). Die Dauer einer Überlassung an andere Nutzer nach § 3, Absatz 1, Nr. 2 darf dabei nicht mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr betragen.
Änderungsantrag: Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Ablösesatzung wie folgt zu überarbeiten und dann dem Rat zusammen mit dem Ergebnis der Verbändebeteiligung (einschließlich der eingegangenen Stellungnahmen) erneut zur Beschlussfassung vorzulegen:
Zu § 3:
Änderungsantrag: Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Stellplatzsatzung wie folgt zu überarbeiten und dem Rat zusammen mit dem Ergebnis der Verbändebeteiligung (einschließlich der eingegangenen Stellungnahmen) erneut zur Beschlussfassung vorzulegen: