Anfrage: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Projekts zum Relaunch des städtischen Internetauftritts und des Intranets? Gibt es bereits erste Ergebnisse oder Meilensteine, die erreicht wurden?
Anfrage: Kann die Verwaltung den ordentlichen Mitgliedern des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation eine Eintrittskarte für das Navigator Festival 2025 zur Verfügung stellen?
Antrag: Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation entscheidet bei der strategischen Ausrichtung der Landeshauptstadt Düsseldorf in den Themenfeldern Smart City, Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie bei Grundsatzfragen der Digitalisierung.
Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, die technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines flächendeckenden und stadtweiten LoRaWANs in Düsseldorf zu prüfen.
Anfrage: Für welche Dienstleistungen und Beratungsangebote bieten die Ämter der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger wahlweise Videotermine aktuell an, oder ist ein solches Angebot in Zukunft geplant?
Anfrage: Welche Kriterien im Sinne der Green IT fließen bei der Beschaffung für Hard- und Software in der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) bei der Auswahl der von der ITK-Rheinland (ITK-R) in Neuss oder anderen Dienstleistern angeboten Leistungen in das Vergabeverfahren ein?
Antrag: 1. Für die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation soll eine Informationsreise zur Kongressmesse Smart Country Convention (SCCON) 2024, die im Hub27 auf dem Messegelände in Berlin stattfindet, vorbereitet und durchgeführt werden.
Anfrage: Welche Ämter werden die neue Anwendungssoftware (BeAM) für das digitale Anliegen- und Beschwerdemanagement, das sich zurzeit im verwaltungsinternen Testbetrieb befindet, zukünftig nutzen und wann wird dies ausgerollt?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, ausgewählte kommunale Leistungen der Landeshauptstadt Düsseldorf, die bis dato in Form von Plastikkarten angeboten werden, als digitale Karten in Wallet-Anwendungen für iOS und Android zusätzlich bereitzustellen soweit dies rechtlich möglich ist.