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Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation am 29. August 2024
- Für welche Dienstleistungen und Beratungsangebote bieten die Ämter der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger wahlweise Videotermine aktuell an, oder ist ein solches Angebot in Zukunft geplant?
- Wie wird das Angebot der Videotermine von den Bürgerinnen und Bürgern und den städtischen Beschäftigten jeweils angenommen (falls möglich bitte auch Fallzahlen zu Videoterminen angeben)?
- Verfolgt die Stadtverwaltung das Ziel, die Videoberatung stärker als bisher den Bürgerinnen und Bürgern offensiv anzubieten, und welche Schritte zur Zielerreichung sind ggf. geplant (falls nein: Warum nicht?)?
Zu den wichtigsten Zielen der Verwaltungsdigitalisierung zählt unter anderem, den Bürgerinnen und Bürgern den Kontakt mit den städtischen Ämtern zu erleichtern.
Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass die Stadtverwaltung ihren Service durch standardmäßig angebotene Videotermine in vielen Bereichen zielführend ergänzen kann.
Denn so können die Bürgerinnen und Bürger ihre Termine bei den Ämtern online bequem von zuhause oder von unterwegs wahrnehmen und von Anfahrts- und Wartezeiten entlastet werden.
Hinzu kommt, dass Videotermine von städtischen Beschäftigten nicht nur im Büro, sondern auch an Telearbeitsplätzen bzw. im Rahmen der mobilen Arbeit durchgeführt werden können. Diese Option leistet damit auch einen Beitrag, um die Attraktivität der Landeshauptstadt als Arbeitgeberin zu steigern.
Auf Bundesebene haben beispielsweise die Agentur für Arbeit*) mit den Familienkassen oder Jobcentern sowie die Deutsche Rentenversicherung**) bei der Rentenberatung bereits gezeigt, wie das Angebot von Videoterminen erfolgreich genutzt werden kann.
Wir gehen davon aus, dass Videotermine in Zukunft zu den digitalen Standardangeboten einer modernen und leistungsstarken Kommunalverwaltung gehören werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung dieser Anfrage.
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