Anfrage: In welcher genauen Höhe, wann und für welchen Verwendungszweck wird Düsseldorf aus dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ sowie dem nordrhein-westfälischen Sonderprogramm Finanzmittel erhalten, und wird es ergänzende kommunale Gelder geben?
Anfrage: Wie ist der aktuelle Stand der verwaltungsinternen Abstimmung zur Neustrukturierung des Amts für Gebäudemanagement, welche Aufgaben dieses Amts wurden bereits auf andere Dienststellen übertragen, und welche personellen Auswirkungen (Stellenbesetzungen) haben sich hierdurch ergeben?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am5. September 2017 die Auswirkungen des Projekts „Verwaltung 2020“ auf das Jugendamt zu erläutern.
Anfrage: Liegen der Verwaltung Informationen vor, dass Eltern höhere Betreuungszeiten als benötigt buchen mussten, und wie reagiert das Jugendamt auf solche Vorfälle?
Anfrage: An welchen Kitas wird Schachspiel als besonderes Förderprogramm angeboten, wie viele Kinder nehmen daran teil, und wie wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dieses Bildungsangebot vorbereitet?
Anfrage: Welchen Bearbeitungsstand haben die sechs – vom Jugendhilfeausschuss priorisierten – Jugendfreizeiteinrichtungen, für die im Planungszeitraum 2015 bis 2020 Neubauten erstellt werden sollen, warum liegt insbesondere noch kein Umsetzungsvorschlag für die – für 2016 angestrebte – Fertigstellung
Anfrage: Wie viele Kindertageseinrichtungen werden in städtischer Trägerschaft geführt, seit wann sind diese Einrichtungen in Betrieb, und wann wurden welche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an den einzelnen Standorten ausgeführt?
Antrag: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die bestehende Struktur, die Ausbauplanung, die Ausrichtung der Angebote sowie die Standorte der Düsseldorfer Familienzentren zu überprüfen und dem Jugendhilfeausschuss bis Februar 2017 hierüber zu berichten.
Anfrage: Bestehen in der Landeshauptstadt Düsseldorf ausreichende Betreuungskapazitäten, um diejenigen Kinder aufzunehmen, die nach dem Fortfall des Betreuungsgeldes nicht mehr im privaten Umfeld betreut werden können?