Anfrage des Ratsherrn Stieber: Wahlfreiheit nach Wegfall des Betreuungsgeldes?

Florian Tussing
Sitzung am 25.08.2015
Florian Tussing
Anfrage:
  1. Bestehen in der Landeshauptstadt Düsseldorf ausreichende Betreuungskapazitäten, um diejenigen Kinder aufzunehmen, die nach dem Fortfall des Betreuungsgeldes nicht mehr im privaten Umfeld betreut werden können?
  2. Welche finanziellen und baulichen Auswirkungen ergeben sich aus einem möglicherweise erforderlichen Ausbau der U3-Betreuungskapazitäten in der Landeshauptstadt, und wer trägt diese Kosten?
  3. Dem Vernehmen nach wird im Freistaat Bayern das Betreuungsgeld künftig aus Landesmitteln bezahlt. Was tut die Landeshauptstadt, ggf. gemeinsam mit dem Land NRW, um Eltern in Düsseldorf weiterhin eine echte Wahlfreiheit zu ermöglichen?
Begründung:

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bestand ein Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn Eltern für ihr unterdreijähriges Kind keine Betreuung in öffentlichen oder öffentlich geförderten Einrichtungen in Anspruch nahmen, sondern ihr Kind im privaten Umfeld betreuten. Das Betreuungsgeld sollte echte Wahlfreiheit ermöglichen und Eltern dabei unterstützen, ihre Kinder so großzuziehen, wie sie es für richtig halten. Dementsprechend erfreute sich das Betreuungsgeld großer Beliebtheit.
Im 1. Quartal 2015 bezogen im Bundesgebiet fast 500.000 Mütter und Väter Betreuungsgeld; im Bundeshaushalt waren dafür fast 1 Milliarde Euro veranschlagt. In Nordrhein-Westfalen gab es über 100.000 Beziehende. Damit war NRW bundesweit Spitzenreiter.

Nach einer Entscheidung des BVerfG von Ende Juli 2015 werden Anträge auf Betreuungsgeld nicht mehr bewilligt.

Andreas-Paul Stieber