Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kulturausschuss in seiner nächsten Sitzung das Konzept und die weiteren Schritte der Mahn- und Gedenkstätte zur Einrichtung des Beatrice-Strauss-Demokratie- und -Bildungszentrums vorzustellen.
Antrag: Fachmitglieder der Beiräte des Kulturausschusses, die freiberufliche Kunstfachleute sind, erhalten ab dem Kalenderjahr 2024 eine an die Aufwandsentschädigung für freiberufliche Mitglieder der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum (siehe KUA/015/2019) angepasste Aufwandsentschädigung für die T
Anfrage: Welche Maßnahmen mit welchen Kosten sind zur Ertüchtigung des Tragwerks und anderer Bauteile jetzt nötig, um den Weiterbetrieb des Pavillons zu sichern, und mit welchem Finanzierungsanteil könnte sich ggf. die Bezirksvertretung 1 einbringen?
Anfrage: 1. Welche städtischen Plattformen und Portale (digital), wie etwa youpod.de oder duesseldorf.de, oder auch Drucktitel nutzt die Stadt Düsseldorf, um 18-jährige Personen auf das Angebot des „KulturPasses“ aufmerksam zu machen?
Anfrage: Wann stellt die Verwaltung die beauftragte Machbarkeitsstudie „Erweiterung Clara-Schumann-Musikschule“ inkl. Quartiersgarage den Ausschüssen für Kultur, Bauen, Planung und Stadtentwicklung, Ordnung und Verkehr sowie der Bezirksvertretung 1 vor?
Anfrage: Durch wen sind welche städtischen bzw. von der Stadt angemieteten Flächen im Gebäude Bertha-von-Suttner-Platz 1–3 aktuell belegt, welche Nachnutzungen plant die Verwaltung kurz-, mittel- und längerfristig für die bereits freigezogenen bzw.
Anfrage: Welche Alternativ-Lösung zum KAP 1 schlägt die Verwaltung zur Unterbringung und Lagerung der Archivalien der Anton-und-Katharina-Kippenberg-Stiftung vor?
Für wie lange wird diese Lösung von Seiten der Verwaltung angestrebt?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2022 ein gesamtstädtisches Konzept unter Beteiligung des Beirats für kulturelle Bildung zu erarbeiten und vorzulegen, das Schritte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der kulturellen Bildung in der Bildungsregion Düsseldorf aufzeigt.
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kulturausschuss bis zum Herbst dieses Jahres darzulegen, welche personellen, finanziellen und zeitlichen Bedarfe bestehen, damit das Kulturamt