
(c) Ralph Sondermann
Antrag der Ratsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP zur Sitzung des Kulturausschusses am 30. November 2023
Fachmitglieder der Beiräte des Kulturausschusses, die freiberufliche Kunstfachleute sind, erhalten ab dem Kalenderjahr 2024 eine an die Aufwandsentschädigung für freiberufliche Mitglieder der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum (siehe KUA/015/2019) angepasste Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Beiräte.
Für die Teilnahme an Sitzungen bis zu drei Stunden Dauer der Beiräte soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 140 Euro gezahlt werden. Jede volle Stunde über drei Stunden Sitzungsdauer hinaus ist mit 35 Euro/Std. (netto) zu vergüten.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Etat des jeweiligen Beirats (Produkt: 2528101, Konto 53170000).
Die Beiräte für Bildende Kunst, Atelierförderung, Musik, Literatur, Darstellende Kunst und Kulturelle Bildung leisten für den Kulturausschuss eine unverzichtbare Beratungstätigkeit und stellen mit ihrer Expertise sicher, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf seit vielen Jahren kontinuierlich qualitativ hochwertige Kunstprojekte fördert. Dies ist insbesondere der Expertise der Fachmitglieder, die sich in den Beiräten ehrenamtlich engagieren, zu verdanken. Neben der Teilnahme an den Sitzungen der Beiräte müssen sich die Mitglieder im Vorfeld der Sitzungen mit den umfangreichen Anträgen befassen. Für diesen Zeitverlust und Aufwand sollen die freiberuflichen Fachmitglieder eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.
Seit 2019 existiert eine Regelung über die Aufwandsentschädigung für freiberufliche Mitglieder der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum (Kunstkommission). Da der Aufwand und die Tätigkeit der freiberuflichen Kunstfachleute in den Beiräten mit dem der freiberuflichen Kunstfachleute in der Kunstkommission vergleichbar sind, soll für Beiräte und Kunstkommission die gleiche Aufwandsentschädigung zur Anwendung kommen.
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