Anfrage: Für welche Großwerbeflächen, an welchen Standorten, in welcher Größe und mit welchen Laufzeiten hat die Stadt Einnahmen generiert, die zur Refinanzierung des Grand Départ eingesetzt wurden?
Antrag: Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, wie großflächige Werbeanlagen vorteilhaft für die Stadt vermarktet werden können. Das Konzept und die Umsetzung in ein Regelwerk werden dem Rat der Stadt Düsseldorf zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anfrage: Warum informiert die Verwaltung nur noch lückenhaft über die Folgelasten ihrer Investitionsvorhaben, und warum wird insbesondere der politisch vereinbarte Halbjahresbericht nicht mehr dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt?
Anfrage: Wann wurde in den Jahren 2014−2017 der jeweilige Haushaltsentwurf der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt, wann wurde der jeweilige Entwurf genehmigt, wie erklären sich die langen Genehmigungszeiten, und wie lange dauern vergleichbare Genehmigungen in anderen Kommunen?
Anfrage: Wie hat die Projektgruppe die Ergebnisse der Bestands- und Marktanalyse bewertet, und warum wurde dieses Zwischenergebnis nicht den zuständigen Ausschüssen des Rates vorgestellt?
Anfrage: Welche Mehrkosten verursacht insgesamt die Finanzierung über das sogenannte Mietmodell bei den Schulbaumaßnahmen im Verhältnis zu einem Ankauf der Schulgebäude durch die Stadt unmittelbar nach Fertigstellung?
Anfrage: Handelt es sich bei dem Ankauf des verbliebenen städtischen Kanalnetzes durch den SEBD um eine Investition im Sinne von § 10 Absatz 3, Satz 2 der Eigenbetriebsordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)?
Anfrage: Wie hoch waren die Liquiditätskredite der Landeshauptstadt Düsseldorf gegenüber der Holding, bei anderen städtischen Gesellschaften und gegenüber dritten Kreditgebern, z. B. Sparkassen oder Banken, zum 31.12.2016?
Anfrage: Hat es zwischen Herrn Dr. Peter Kluth und Vertretern der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Freshfields direkte Kontaktaufnahmen (z. B. persönliche Gespräche, Telefonate usw.) gegeben
Anfrage: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zur Rückforderung der von der Landeshauptstadt im Frühjahr 2016 bezahlten Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Auseinandersetzung um den Jahresabschluss 2014 gegenüber der Stadtsparkasse?