Anfrage: Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung

Josef Hinkel
Sitzung am 11.09.2017
Josef Hinkel

Der Etat für das Jahr 2017 wurde vor über acht Monaten am 15. Dezember 2016 durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen. Da die zuständige Bezirksregierung diesen bis heute nicht genehmigt hat, befindet sich die Stadtverwaltung in einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Diese gestattet der Kämmerin lediglich Ausgaben, zu der sie rechtlich verpflichtet ist oder die der Weiterführung notwendiger Aufgaben dienen und unaufschiebbar sind.

Nach Einschätzung der CDU-Ratsfraktion kommt diese Verzögerung den Finanzverantwortlichen der Stadt entgegen: Viele Beauftragungen und Beschaffungen bleiben in den Schubladen der Verwaltung, das hierfür eingeplante Geld wird verzögert oder gar nicht ausgegeben.  Dadurch wird versucht, deutliche Mehrausgaben der Tour de France und Minderausschüttungen  der Stadtsparkasse auszugleichen.

Zudem stellt sich die Frage, womit die Kolleginnen und Kollegen, die diese Bestell- und Beschaffungsvorgänge abwickeln, bis zur Genehmigung des Haushalts beschäftigt sind?

Anfrage:
  1. Wann wurde in den Jahren 2014−2017 der jeweilige Haushaltsentwurf der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt, wann wurde der jeweilige Entwurf genehmigt, wie erklären sich die langen Genehmigungszeiten, und wie lange dauern vergleichbare Genehmigungen in anderen Kommunen?
  2. In wie vielen Fällen und in welchen Bereichen verzögert sich 2017 durch die vorläufige Haushaltsführung die Aufgabenabwicklung, wie viel Geld kann deshalb nicht verausgabt werden?
  3. Wie beurteilt die Verwaltung die Kritik, dass aufgrund monatelanger Verzögerungen bei der Etatgenehmigung viele Arbeiten aufgeschoben und in den verbliebenen knapp drei Monaten nachgeholt werden müssen, und bestätigt sich der Eindruck, dass große Teile der Mitarbeiterschaft zwischenzeitig nur saisonal „beschäftigt“ sind?