
(c) Ralph Sondermann
- Handelt es sich bei dem Ankauf des verbliebenen städtischen Kanalnetzes durch den SEBD um eine Investition im Sinne von § 10 Absatz 3, Satz 2 der Eigenbetriebsordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)?
- Wenn nicht, darf der SEBD zur Finanzierung des Ankaufs des städtischen Kanalnetzes einen Kredit aufnehmen, und auf welcher Rechtsgrundlage ist eine solche Kreditaufnahme möglich?
- Was ist ein „angemessenes Verhältnis“ zwischen Eigen- und Fremdkapital im Sinne von § 10 Abs. 3, Satz 3 EigVO NRW bei der Finanzierung des Ankaufs des städtischen Kanalnetzes?
In der Sitzung des Rates am 15.12.2016 wurde auf Antrag von SPD, B90/Die Grünen und FDP die Verwaltung beauftragt, das im städtischen Eigentum verbliebene Kanalnetzes an den SEBD zu verkaufen. In den Haushalt 2017 der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde eine erwartete Einnahme, also ein Verkaufserlös, in Höhe von 400 Millionen Euro eingestellt.
Der SEBD ist ein stadteigener Betrieb. Den rechtlichen Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung eines stadteigenen Betriebs SEBD regelt die Eigenbetriebsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW). Nach § 10 Abs. 3 EigVO NRW „kann bei umfangreichen Investitionen neben der Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen dabei in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“
Damit der Ankauf des städtischen Kanalnetzes durch den SEBD durch Kredite finanziert werden kann, muss es sich bei dieser Maßnahme um eine Investition im Sinne des § 10 Abs.3, Satz 3 EigVO, und der Einsatz von Fremd- und Eigenkapital des SEBD muss in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Der Stadtentwässerungsbetrieb hat gegenwärtig bereits Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von über 200 Mio. Euro. Die allgemeinen Rücklagen betragen gegenwärtig über 60 Mio. Euro. Vorausgesetzt, das städtische Kanalnetz hat einen Wert von rund 400 Mio. Euro, müsste der weit überwiegende Teil der Finanzierung über eine Kreditaufnahme erfolgen.
Die CDU-Ratsfraktion hat insofern Zweifel, ob das notwendige Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital zur Finanzierung des Ankaufs gegeben ist. Sie befürchtet, dass der Ankauf nicht durch eine Kreditaufnahme des SEBD erfolgen kann.
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