Antrag: Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, sich gegenüber der Regierung und dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, die Landeshauptstadt Düsseldorf als Standort für das fünfte Spielcasino in unserem Bundesland zu bestimmen.
Antrag: Die Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf wird insoweit geändert, als dass die Vergnügungssteuer für das Halten von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 15 v. H.