Anfrage: 1. Welche Abwägungskriterien stehen der Verwaltung zur Verfügung, um beim Abriss und Neubau von Wohnungen/Wohngebäuden zu entscheiden, ob ein Abbruch nach Wohnraumschutzsatzung genehmigt wird und gibt es über die quantitative Betrachtung von Wohnfläche bzw.
Anfrage:
1. Wie viele Anträge auf Ausbauten von Dachgeschossen, Aufstockungen von Gebäuden und Umnutzungen von Gewerbeflächen (bspw. Büroflächen) wurden bis dato gestellt und wie viele wurden seitens der Verwaltung genehmigt?
Anfrage: 1. Welche Strategie gibt es oder kann weiterentwickelt werden, um das Potential solch „untergenutzter“ Flächen zu erfassen und proaktiv seitens der Verwaltung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über mögliche Projekte zu sprechen?
Anfrage: Welche Nutzung wurde für das Gebäude am Wehrhahn 43 ursprünglich beantragt und bewilligt und gab es nach dem Bauantrag eine vom Vorhabenträger*in beantragte Änderung der Nutzung, die genehmigt und mittlerweile realisiert wurde?
Anfrage: Wie viele Grundstücke konnten an Baugemeinschaften und Wohngruppen vergeben werden, welche Verfahren laufen noch und welche Vergaben konnten aus welchen Gründen nicht erfolgreich abgeschlossen werden?
Anfrage: Wie bewertet die Verwaltung die Situation in Düsseldorf? Gibt es auch in der Landeshauptstadt die Tendenz, dass insbesondere größere Bauunternehmen keine neuen Bauvorhaben beginnen wollen?
Welche neuen Konzepte und Anreize gibt es, um mehr Neubauvorhaben zu realisieren?
Anfrage: Wie viele Wohngebäude (insbesondere Mehrfamilienhäuser) und wie viele Wohnungen befinden sich derzeit im Eigentum der Stadt Düsseldorf und werden durch die städtische Verwaltung betreut, und wo befinden sich diese?
Anfrage: Ist davon auszugehen, dass die Wohnungen, die bereits bewilligt wurden, auch realisiert werden, oder ist der Verwaltung derzeit schon eine Ausfallquote bekannt, und wenn ja, in welcher Höhe ist diese zu erwarten?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für die Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen zu erarbeiten und den Fachgremien zur Vorberatung und dem Rat zur Beschlussfassung im ersten Sitzungszug 2022 vorzulegen.