Anfrage: Sind die Aussagen in der Presse zutreffend, nach denen die Bezirksregierung die Stadt Düsseldorf mit Wirkung zum 01. Januar 2011 angewiesen hat, die Umweltzone zu verschärfen und somit Autos mit roter Plakette aus der Innenstadt auszuschließen?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich die Landeshauptstadt zur Verwirklichung des in der Stadt Ulm durchgeführten Carsharing-Modells eignet und die Einführung des Ulmer-Modells in Düsseldorf zur Vervollständigung und Ergänzung des derzeitigen Angebots sinnvoll wäre.
Anfrage: Ist der Verwaltung die Umfrage der Fachhochschule Düsseldorf unter Beziehern von Hartz IV der ARGE-Düsseldorf-Mitte aus Mai und Juni unter dem Titel „Wer nicht hören will, muss fühlen!“ bekannt und wie wird diese beurteilt?
Antrag: Beim Produkt 055 555 010 (Wald und Forstwirtschaft), Finanzplan investiv, werden neu in 2011 einmalig 100.000,- Euro als Planungsmittel für das Projekt Wildpark - Wasserachse -, eingestellt.
Antrag: Der Mittelansatz für das Produkt 055 551 020 (Unterhaltung des öffentlichen Grüns), Sachkonto 10000 5221000 (Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) wird für 2011 einmalig für die Bepflanzung und Pflege von etwa 100 Pflanzringen um 80.000,- Euro erhöht.
Antrag: Die Fraktionen von CDU und FDP verfolgen intensiv das Ziel einer stufenweisen Aufwertung des Wildparks in Düsseldorf-Grafenberg.
Vor allem für Familien gehört der Wildpark Grafenberg zu den beliebtesten
Anfrage: Wie beurteilt die Verwaltung die Pläne der neuen Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Beitragsfreiheit des dritten Kindergartenjahres ab dem 01. August 2011?
Anfrage: Wie gestaltet sich das Verfahren zur Feststellung unerlaubter Sondernutzung öffentlicher Straßen durch Werbe-PKW-Anhänger in der Landeshauptstadt?
Antrag: Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, den sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II abzufragen und bei entsprechender Bedarfslage zwischen Qualitätszirkel Inklusion, den Förderschulen und Berufskollegs eine Lösung abzustimmen und umzusetzen.
Anfrage: Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Laubbläsegeräten für die Stadt, Gewerbebetriebe und Privatleute?
Ist es möglich durch kommunale Satzung über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinauszugehen?