Anfrage: Lärmschutzmaßnahmen

Peter Blumenrath
Sitzung am 23.09.2010
Peter Blumenrath, MdL
Anfrage:
  1. Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Laubbläsegeräten für die Stadt, Gewerbebetriebe und Privatleute?
  2. Ist es möglich durch kommunale Satzung über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinauszugehen?
  3. Wenn ja, hält die Verwaltung den Erlass einer Betriebssatzung für Laubbläsegeräte in Düsseldorf für zielführend, angemessen und verhältnismäßig?
Begründung:

Der Einsatz von Laubbläsegeräten führt immer wieder zu Bürgerbeschwerden. In erster Linie werden die hohen Geräuschemissionen dieser Geräte kritisiert. Aber auch Aufwirbelungen von Hundekot, Dreck, Müll stellen eine Belästigung dar. Nicht zuletzt beeinträchtigt der Betrieb der Laubbläsegeräte auch die Düsseldorfer Luftqualität. Mit dieser Anfrage möchte die CDU-Ratsfraktion erfahren, ob die Verwaltung den Erlass einer besonderen Betriebssatzung für den Gebrauch von Laubbläsern in Düsseldorf für zielführend, angemessen und verhältnismäßig hält.

Rüdiger Gutt