Anfrage: Welche konkreten Planungen zur verkehrstechnischen Umgestaltung der östlichen Königsallee bestehen seitens der Verwaltung, wie wird die Parkraumsituation im Kö-Bereich beurteilt, und wann werden die Planungsentwürfe den zuständigen Ratsgremien zur Beratung vorgelegt?
Anfrage: Welche Auswirkungen hat der neu eingerichtete „Stadtstrand“ an der Rheinuferpromenade auf den Gastronomiebetrieb im KiT?
Gab es bereits Beschwerden seitens des KiT oder anderer unmittelbarer Anlieger/innen wegen des „Stadtstrands“, wenn ja, welchen Inhalts?
Anfrage: Wie ist der Stand der vorbereitenden Arbeiten (z. B. Einladung von Vertreterinnen bzw. Vertretern von Düsseldorf-Marketing, Düsseldorf-Tourismus und ITK-Rheinland) für die Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Ratsfraktion zur touristischen Nutzung eines virtuellen 3D-Stadtmodells?
Anfrage: Wann wurden welche Absprachen und Zusagen mit bzw. gegenüber dem Förderverein der VHS getroffen, und wie wurde hiermit in der Folge umgegangen?
Anfrage: Welche Unternehmen und Betriebe werden durch den geplanten autofreien Sonntag am 15. September 2019 voraussichtlich in ihrem Betrieb beeinträchtigt, und welche Lösungen (z. B. Sonderzufahrts-Erlaubnisse, Entschädigungen) sind hierzu von der Verwaltung vorgesehen?
Antrag: Der Rat der Stadt beschließt die Anpassung der Planung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses zum Radweg Karlstraße / Worringer Straße vom 19.10.2017 (Vorlage 66/90/2017) und die daraus resultierende Reduzierung der Finanzierung von brutto 3.058.000,00 EUR (inklusive 145.614,00 EUR aktivie
Änderungsantrag: Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Stellplatzsatzung wie folgt zu überarbeiten und dem Rat zusammen mit dem Ergebnis der Verbändebeteiligung (einschließlich der eingegangenen Stellungnahmen) erneut zur Beschlussfassung vorzulegen:
Antrag: Der Rat beschließt die nachfolgende Fassung der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung). Die Dauer einer Überlassung an andere Nutzer nach § 3, Absatz 1, Nr. 2 darf dabei nicht mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr betragen.