Anfrage: Welche personellen, organisatorischen und inhaltlichen Maßnahmen wurden an den Regel- und Förderschulen initiiert, um eine gute gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern zu ermöglichen?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, Hauptschulen, die eine Umwandlung zur Sekundarschule erwägen, unter Beachtung der räumlichen Gegebenheiten in der Antragsphase und den vorbereitenden Maßnahmen zu unterstützen bzw. fachlich zu begleiten.
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, das Netzwerk „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ in Düsseldorfer Schulen - möglichst kostenneutral - weiter auszubauen.
Antrag: Der Schulausschuss beschließt – in Abweichung zur Beschlussdarstellung Punkt 2, Spiegelstrich 3 – die Aufrechterhaltung des Schülerspezialverkehrs zur Grundschule Knittkuhl aus Richtung Ludenberg bis zu einer Abarbeitung folgender Prüfaufträge, mindestens jedoch bis zum 1. August 2012:
Antrag: Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, für und mit interessierten Förder-, Haupt- und Realschulen ein Kooperationskonzept, welches zur Stärkung der Schulen der Sekundarstufe I beiträgt, zu erstellen und zu prüfen.
Anfrage: Was wurde veranlasst, damit Kinder aus den Einzugsbereichen Wittlaer, Angermund, Kaiserswerth und Knittkuhl auch zukünftig sicher und rechtzeitig ihre Schule erreichen können?
Anfrage: Wie sind die aktuellen Anmeldezahlen für die einzelnen Schulformen und Schulen sowie privaten Ersatzschulen?
Welche Änderungen bzw. Auswirkungen im Wahlverhalten der Eltern haben sich durch die neuen ministeriellen Vorgaben ergeben?
Antrag: Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, Vertreter der Clara-Schumann-Musikschule und der Robert-Schumann-Hochschule in eine der nächsten Sitzungen des Schulausschusses einzuladen und diese zu bitten, über die musikpädagogische Ausbildung und über bestehende bzw.
Anfrage: Welche Bildungsgänge bzw. Bildungsschwerpunkte und welche allgemeinbildenden Abschlüsse werden derzeit an den Berufskollegs besonders nachgefragt?
Antrag: Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, den sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II abzufragen und bei entsprechender Bedarfslage zwischen Qualitätszirkel Inklusion, den Förderschulen und Berufskollegs eine Lösung abzustimmen und umzusetzen.