Antrag: Der Ausschuss Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, aus Anlass des Eigentümerwechsels, den Bebauungsplanentwurf 07/007 – Glasmacherviertel – erneut zu überarbeiten.
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, das Klimaanpassungskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf mit seinen Zielen und Maßnahmen zu evaluieren, und die Ergebnisse den zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat bis zur Sommerpause 2020 vorzulegen.
Dabei soll die Verwaltung insbesondere
Anfrage: Wie viele der seit 2014 durchgeführten „Schul-Sonderfahrten“ dienten dazu, dass Schülerinnen und Schüler am Schulsport an sogenannten anderen Unterrichtsorten teilnehmen konnten (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Anfrage: Warum erfolgte die Umsetzung des angepassten Honorarsystems nicht wie geplant zum 1. September 2019, und ab wann werden die ausbildendenden Erzieherinnen und Erzieher die neue Zulage erhalten?
Anfrage: Werden alle beschlossenen Planungen für das KAP 1 umgesetzt, oder sind Änderungen vorgesehen, die der Politik noch nicht bekannt sind?
Wann legt die Verwaltung den zuständigen Gremien die ausstehende Beschlussvorlage zum Theatermuseum vor?
Antrag (fett markierte Ergänzungen): Der Rat der Stadt beschließt die beigefügte Neufassung der Honorarordnung für Veranstaltungen der Volkshochschule Düsseldorf.
Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf verurteilt jegliche Form von Beleidigung, Herabsetzung, Hass und Gewalt in Worten und Taten gegen Rettende, Helfende und Menschen mit öffentlichen Aufgaben.
Anfrage: Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass für die Theodor-Heuss-Brücke aus Sicherheitsgründen ein Überfahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 30 und mehr Tonnen verhängt werden musste, und welche konkreten Gründe haben Anlass dazu gegeben?
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsversuch sofort zu beenden und die „Umweltspuren“ Merowingerstraße, Prinz-Georg-Straße und Werstener Straße-Witzelstraße-Mecumstraße (Südpark bis Färberstraße) aufzugeben.
Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung für die Städtische Clara-Schumann-Musikschule in der derzeit gültigen Fassung vom 10.12.2015 beizubehalten.