Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei Neuabschluss oder Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen für Kultureinrichtungen und sonstige kulturelle Nutzungen einen verringerten Erbbauzinssatz in Höhe von zwei Prozent des jeweiligen Grundstückswerts pro Jahr zu veranschlagen.
Anfrage: Wann legt die Verwaltung dem Kulturausschuss die beauftragte Vorlage mit der Prüfung der technischen Vorbereitungsmaßnahmen sowie der Ermittlung des Finanzbedarfs für deren Realisierung vor?