Antrag: Düsseldorfer Bildungseinrichtungen brauchen dringend bessere hygienische Bedingungen

Antrag: Düsseldorfer Bildungseinrichtungen brauchen dringend bessere hygienische Bedingungen
Rolf Tups
Sitzung am 26.03.2020
Rolf Tups

Bei der Sanierung der Düsseldorfer Schulen läuft einiges schief. Immer wieder berichten Eltern und Lehrerschaft, dass die Stadt die baulichen Probleme nicht löse. Hierbei geht es um so wichtige Dinge, wie Schimmelbefall, marode, unhygienische Sanitäranlagen, kaputte Duschen und mangelnden Hitzeschutz.

Die CDU fordert seit Jahren, dass der Masterplan Schulen, der in der Vergangenheit Klarheit über Sanierungsnotwendigkeiten, Prioritäten und Umsetzungszeiten brachte, von der Verwaltung fortentwickelt wird. Und das endlich mehr Personal für diese dringlichen Aufgaben bereitzustellen ist. Diese Verbesserungen wurden aber bislang von SPD, Grünen und FDP abgelehnt. 

Die aktuelle Coronavirus-Epidemie, die heute (5. März 2020) auch eine Düsseldorfer Schule erreicht hat, wirft ein weiteres Problem auf: Der so wichtige Virenschutz durch Handhygiene ist an vielen Schulen schwierig, da Waschbecken und Seifenspender in den Unterrichtsräumen fehlen. Zudem bemängeln Baufachleute, dass die viele Jahre alten Wasserleitungen in den Schulen und Kindergärten verunreinigt und gesundheitsgefährdend seien. Statt entsprechender sanitärtechnischer Reparaturen wurden und werden diese Waschbecken aber einfach demontiert.

Ursächlich dafür ist nach unserer Auffassung die städtische Schulbauleitlinie. 2017 waren die Verwaltung und die Ampelmehrheit des Rats stolz, mit diesem 60-seitigen Konzeptpapier bundesweiter Vorreiter im Schulbau zu sein. Bewusst wurde eine Leitlinie statt einer Richtlinie erstellt, um mehr Flexibilität bei teils schwierigen Standortsituationen und besonderen Raumprogrammen zu behalten. Offensichtlich hat die Verwaltung diesen Freiraum aber dafür genutzt, um über die Bauausführung etwa nach Finanzlage zu entscheiden.

Das ist der Fall bei der Ausstattung mit schulischen Waschbecken: Während in allen Grundschulen Waschbecken in den Unterrichträumen verpflichtend sind, wird in den weiterführenden Schulen normalerweise darauf verzichtet bzw. werden marode Becken stillgelegt, statt sie instand zu setzen.

Zu Recht klagt ein Vater vertretend für viele Eltern: „In Zeiten, in denen ständig vor neuen Erregern gewarnt wird, ist es doch wichtig, dass die Kinder sich regelmäßig und lieber einmal mehr als einmal zu wenig die Hände waschen können ohne durch das halbe Schulgebäude laufen zu müssen.“[1]

Die CDU teilt diese Meinung und geht noch einen Schritt weiter: Es kann nicht sein, dass für das Waschen des Tafelschwamms oder das Ausspülen und Befüllen einer Trinkflasche die Toilette aufgesucht werden muss, die zudem im Regelfall während des Unterrichts verschlossen ist. Zudem sehen wir bei den Wasserleitungen der älteren Schulgebäude und Kindergärten ein ernsthaftes gesundheitliches Risiko, wenn diese nicht regelmäßig überprüft und gewartet werden.


[1] Westdeutsche Zeitung (5. März 2020).

 

Antrag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

  • die städtische Schulbauleitlinie in Bezug auf Sanitärbereiche zu konkretisieren und künftig verpflichtend in den Unterrichtsräumen aller Düsseldorfer Schulen Handwaschbecken sowie Seifenspender, Handtuchspender, Abfallbehälter usw. vorzuhalten. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen sind zudem die besonderen Bestimmungen einer barrierefreien Gestaltung dieser Sanitäreinrichtungen zu berücksichtigen.
     
  • in den Schulen, in deren Unterrichtsräumen derzeit keine Handwaschbecken vorhanden bzw. diese nicht nutzbar sind, an geeigneter Stelle Desinfektionsspender für mehr Hygiene anzubringen bzw. stillgelegte Becken zu reaktivieren.
     
  • alle Frischwasserzuführungen in den städtischen Schulen und Kindergärten auf Bakterien, Keime, hygienische Mängel und sonstige gesundheitsgefährdende Verunreinigungen zu überprüfen und notwendige Instandsetzungen, die zu einer Sperrung der Waschbecken geführt haben bzw. führen würden, unverzüglich durchzuführen.
     
  • dem Schul- und Jugendhilfeausschuss darzulegen, wann und an welchen Schulen und Kindertageseinrichtungen Trinkwasserspender und Filteranlagen errichtet werden sollen, wie viele bereits in Betrieb sind und wer nach dem Einbau regelhaft für die Pflege und Wartung der Spender verantwortlich sein soll.
     
  • den Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung über den Masterplan Schulen zu informieren und insbesondere vor- bzw. darzustellen:
  • organisatorischen Veränderungen, die für die Abarbeitung des schulischen Sanierungsstaus erforderlich sind,
  • schulformübergreifende Prioritätensetzung und
  • vorliegendes Gutachten zum Sanierungsbedarf an weiterführenden Schulen.