
(c) CDU-Ratsfraktion
Das sind die von uns vorgesehenen neuen Vergütungsstufen je Projekteinheit (UE) à 45 Minuten:
Qualifikation |
Regelhonorar ab 1.8.2023 |
Fachhochschul-, Hochschul- oder Berufsabschluss – mit Fortbildung nach „Düsseldorfer Modell“ (= spezielles Bewerbungs- und Qualifikationsverfahren für OGS-Kräfte) |
35 Euro |
Fachhochschul- oder Hochschulabschluss |
30 Euro |
Berufsabschluss |
25 Euro |
Ohne Berufsabschluss sowie Studierende – mit Fortbildung nach „Düsseldorfer Modell“ (s. o.) |
20 Euro |
Ohne Berufsabschluss sowie Studierende |
15 Euro |
Zudem werden wir in der kommenden Ratssitzung die Stadtverwaltung beauftragen:
- Ausweitung des bestehenden kostenfreien Weiterbildungsangebots (Qualifizierung nach „Düsseldorfer Modell“, s. o.) kurzfristig auf alle OGS-Kräfte an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen
- Entwicklung eines qualitätssichernden Bildungs- und Betreuungskonzepts für die OGS sowie eines angemessenen Honorarrahmens für die OGS-Kräfte (Schuljahre 2024/2025 ff.)
Weil ab dem Schuljahr 2026/2027 der elterliche Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für jedes Grundschulkind gilt, fordern wir die NRW-Landesregierung auf:
- Schaffung von verlässlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs (z. B. konkrete Ausgestaltung, Fachkräftesicherung, Entscheidung über offenen oder gebundenen Ganztag)