OGS-Qualität sichern – Sofortmaßnahme Anpassung Honorarrahmen im Schuljahr 2023/24 und Konzept für die Folgeschuljahre

OGS-Qualität sichern Sofortmaßnahme Anpassung Honorarrahmen im Schuljahr 2023/24 und Konzept für die Folgeschuljahre
Rolf Tups
Sitzung am 15.06.2023
Rolf Tups

Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat am 15. Juni 2023

Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung,

1. den Honorarrahmen für die Bildungsanbieterinnen und -anbieter in der OGS für das Schuljahr 2023/24 je Projekteinheit (UE) à 45 Minuten haushaltsneutral aus vorhandenen Restmitteln (Kostenstelle: 2124203, Konto: 52910500) wie folgt anzupassen:

  • Anbieterinnen und Anbieter mit einem Fachhochschul-, Hochschul- oder Berufsabschluss, qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein Regelhonorar von 35,00 Euro je Projekteinheit (UE).
  • Anbieterinnen und Anbieter mit einem Fachhochschul- oder Hochschulabschluss erhalten ein Regelhonorar von 30,00 Euro je Projekteinheit (UE).
  • Anbieterinnen und Anbieter mit einem Berufsabschluss erhalten ein Regelhonorar von 25,00 Euro je Projekteinheit (UE).
  • Anbieterinnen und Anbieter ohne Berufsabschluss sowie Studierende, qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein Regelhonorar von 20,00 Euro je Projekteinheit (UE).
  • Anbieterinnen und Anbieter ohne Berufsabschluss sowie Studierende erhalten ein Regelhonorar von 15,00 Euro je Projekteinheit (UE).

2. das bestehende kostenfreie Weiterbildungsangebot (Qualifizierung nach Düsseldorfer Modell) kurzfristig auf alle – an Grundschulen im Offenen Ganztag bzw. in Kindertageseinrichtungen – tätigen Personen auszuweiten.


3. ein Konzept zur OGS-Qualitätssicherung von den zuständigen Akteurinnen und Akteuren1 erstellen, einen langfristigen Honorarrahmen zu erarbeiten, beides in den zuständigen Fachausschüssen (Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport) vorberaten und im Rat beschließen zu lassen.

Begründung:

Seit dem Jahr 2003 gilt für die Vergütung von Bildungsangeboten in der schulischen Ganztagsbetreuung ein Honorarrahmen. Die Höhe der Honorarsätze wurde seitdem nicht angepasst (Ausnahme: einmalige Anhebung des Honorarsatzes für vom Kulturamt empfohlene Künstlerinnen und Künstler sowie für Musikerinnen und Musiker der Clara-Schumann-Musikschule im Jahr 2010 auf 28,00 Euro/Projekteinheit).

Mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Bildungsförderung und Betreuung im Primarbereich zu unterstützen, wurde zum Schuljahr 2003/04 die OGS in der Landeshauptstadt eingeführt. „Bildung soll wieder als ganzheitlicher Prozess verstanden werden und nicht in schulisches Lernen auf der einen und bloße Betreuung auf der anderen Seite aufgespalten werden.“ (Beschlussvorlage 01/128/03 im RAT am 26.06.2003). „Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden.“2

Eine Maßnahme zur Sicherung dieses ganzheitlichen Prozesses ist seit 2003 das Engagement von ausgewiesenen Expertinnen und Experten auf den Gebieten der Kunst, der Musik, des Tanzes, der Kultur, des Sports und anderer Bereiche, die unter dem Begriff „Bildungsanbieter“ auf Honorarbasis in der OGS tätig sind. „Die außerunterrichtlichen Angebote der OGS sollten zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot führen […].“3

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine angemessene Vergütung von Honorarkräften in der OGS ein, die in erheblichem Umfang zur Sicherung der Qualität beitragen. Dadurch wollen wir gewährleisten, dass geeignete Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter für eine Tätigkeit in der OGS gewonnen bzw. dauerhaft gebunden werden können. Daher halten wir es für überfällig, deren Honorare als Sofortmaßnahme zum Schuljahr 2023/24 zu anzupassen.

Zudem beauftragen wir die Verwaltung, zusammen mit allen beteiligten Stellen – auch mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch – ein qualitätssicherndes Bildungs- und Betreuungskonzept zu erarbeiten und dabei auch einen neuen Honorarrahmen zu entwickeln.

[Redaktioneller Hinweis: In dieser Fassung am 9.11.2023 im Rat beschlossen.]

 

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1U. a. Amt für Schule und Bildung, Amt für Soziales und Jugend, Sportamt, Kulturamt, Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf/LVR-Zentrum für Medien und Bildung, Clara-Schumann-Musikschule, Stadtsportbund, Bädergesellschaft, Düsseldorfer Unternehmerschaft.
2Die Offene Ganztagsschule in Düsseldorf. Eine Evaluation aus verschiedenen Perspektiven nach 12 Jahren, Landeshauptstadt Düsseldorf, o. J., S. 8.
3Ebd.
 

Rolf Tups, Angela Hebeler, Norbert Czerwinski