75 Jahre Grundgesetz

75 Jahre Grundgesetz
23.05.2024
Rolf Tups

Ein großer Tag zum Feiern: Heute vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde der Text des Grundgesetzes von den Abgeordneten des Parlamentarischen Rats (mit Ausnahme der KPD) und West-Berlins sowie den Vertretern der damaligen elf westdeutschen Bundesländer feierlich unterzeichnet – in der Aula der Pädagogischen Akademie in Bonn.

Im Anschluss verkündete Konrad Adenauer als Präsident des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. In Kraft trat es nach Ablauf des Tages. Die Ausarbeitung hatte neun Monate gedauert und war von äußeren Konflikten überschattet gewesen, insbesondere der Berlin-Blockade durch die Sowjets.

Geprägt ist das deutsche Grundgesetz in seinen beiden Hauptteilen – dem Grundrechte-Teil (Art. 1−19 GG) und dem staatsorganisatorischen Teil (Art. 20–146 GG) – von der Achtung der Menschenwürde, den Freiheitsrechten, von Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit. Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) verdankt sich dem großen Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat – darunter Helene Weber von der CDU.

Die Verkündung des Grundgesetzes war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Das Jahr 1949 ging historisch weiter: Am 14. August fanden in Westdeutschland die Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag statt, am 7. September konstituierten sich Bundestag und Bundesrat in der vom Parlamentarischen Rat bestimmten Bundeshauptstadt Bonn. Am 15. September wurde Konrad Adenauer zum ersten Kanzler der jungen Bundesrepublik gewählt, am 20. September trat seine CDU-geführte Bundesregierung ihr Amt an.