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Klimaaktivisten und ihre Fürsprecher berufen sich gern auf eine höhere Moral, um Straftaten kleinzureden und Straffreiheit oder – wie hier – außergerichtliche Vergleiche statt zivilrechtlicher Urteile zu fordern.
Nach ihrer Überzeugung sind Rechtsbrüche wie das unbefugte Eindringen in das geschützte Flughafengelände und eine massive Störung des Flugbetriebs „berechtigte Proteste“: Solche und ähnliche Aktionen seien ein „Kampf von mutigen Menschen“ vor „dem Hintergrund der drastisch verschärften, weltweiten Klimakrise“.
Im Zweifel also für den Klimakleber? Dagegen verwahren wir uns als CDU ausdrücklich. Straf- und Zivilrecht muss hier, wie bei anderen Delikten auch, angewendet und durchgesetzt werden. Der Zweck heiligt keineswegs und für niemanden die Mittel. Wehret den Anfängen.