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Sieben gute Gründe für ein systematisches Parkraum-Management, das den öffentlichen und privaten Raum zusammendenkt ...
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damit in der wachsenden Großstadt Düsseldorf – mit mehr Menschen (aktuelle Einwohnerzahl: über 653.000) und mehr Verkehrsmitteln (u. a. zugelassene Kfz: 382.000) – unsere Straßen spürbar entlastet werden
- damit die gleichberechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben – von A wie Autofahrerinnen und Autofahrer bis Z wie Zu-Fuß-Gehende. Dafür muss der knappe öffentliche Straßenraum in Düsseldorf effizienter als bisher genutzt werden
- damit stressiger Parksuchverkehr auf den Straßen weniger wird (zusammen mit Lärm und Abgasen). Und dafür die Verkehrssicherheit steigt – und sich der fließende Verkehr verbessert, gerade auch für Rettungswagen und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
- damit gewerblicher Liefer- und Ladeverkehr reibungsloser abgewickelt werden kann
- damit privater Parkraum an Attraktivität gewinnt und sich das Abstellen insbesondere von Autos, Fahrrädern und Lastenrädern dorthin verlagert. Entsprechend sollen neue Gebühren für das Kurzzeit- und das Bewohnerparken im öffentlichen Straßenraum eine Lenkungswirkung entfalten. Diese Gebühren fallen nur da an, wo der öffentliche Parkraum „bewirtschaftet“, d. h. kontrolliert wird
- damit Anwohnerinnen und Anwohner künftig verlässlicher einen Parkplatz im eigenen Quartier finden. Zugleich wollen wir Pendlerinnen und Pendler, die mit dem Auto kommen, durch leistungsfähige Angebote (s. u. unter 4.) zum Umstieg auf andere Verkehrsmittel bewegen
- damit die Lebens- und Aufenthaltsqualität gerade in dicht besiedelten Stadtvierteln wieder wächst – weil neue Freiräume entstehen können für sichere Geh- und Radwege, Bänke, Bäume, Begrünung und Außengastronomie
Das sind die Stellschrauben in unserem Konzept
1. Neue Gebührenordnung für das Kurzzeitparken ab 1. April 2023
- Unser Ziel: mehr Kostengerechtigkeit für das Parken im öffentlichen Raum, der einen höheren Wert bekommt, weil er knapp ist
- Neugestaltung der Parkgebühren in Gebieten mit hohem Parkdruck und bestehender Parkraum-Bewirtschaftung zusammen mit einem teilweisen Neuzuschnitt der Tarifzonen
- Tarife
Zone Wo Gebühr Höchst-
parkdauerKontroll-
zeitenIa Innenstadt
Medienhafen0,90 EUR/
12 Min.2 Stunden Mo–Sa
9–22 UhrIb Innenstadtring 0,90 EUR/
12 Min.Keine Mo–Sa
9–22 UhrII Umweltzone 0,60 EUR/
12 Min.Keine Mo–Sa
9–20 UhrIII Restliches Stadtgebiet 0,40 EUR/
12 Min.Keine Mo–Sa
9–18 Uhr - Keine Ausnahme für E-Fahrzeuge - Es geht um den Platz, den ein Auto beansprucht unabhängig vom Antrieb. Auto ist Auto!
2. Neue Gebührenordnung für Anwohner-Parkausweise – geplant ab 1. Oktober 2023
- Kostenanpassung erstmals nach 30 (!) Jahren
- Drei Tarifzonen (wie beim Kurzzeitparken) – wichtiger Hinweis: Eine Parkraum-Bewirtschaftung überall in der Stadt ist ausgeschlossen. Denn die Einrichtung von Kontrollzonen ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden (gem. § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO)
Zone Wo Jahresgebühr Mit 75 % Nachlass Ia/Ib Innenstadt
Medienhafen
Innenstadtring360 EUR 90 EUR II Umweltzone 300 EUR 75 EUR III Restliches Stadtgebiet 240 EUR 60 EUR
- Unbürokratische Gebührenstaffelung nach Tarifzonen (anstelle z. B. von Fahrzeuggröße oder -länge): Sonst würde ein Familienauto mit sieben Sitzen mehr kosten als etwa ein PS-starker Zweisitzer. Zudem ist die Drei-Zonen-Aufteilung einfach zu handhaben und spart damit Verwaltungsaufwand
- Sozial verträglicher Gebührennachlass: Menschen, die Anspruch auf Wohngeld haben oder den Düsselpass nutzen, werden in allen drei Zonen um jeweils 75 % entlastet
- Erweiterte Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende – Ziel: betriebsnahe Be- und Entladung von Fahrzeugen bei fehlenden Kapazitäten auf eigenem Grundstück
- Bei Online-Beantragung: weiterhin 5 EUR Rabatt
- Bereits ausgegebene Bewohner-Parkausweise gelten weiter
- Bis alle Ausweise mit den neuen Gebühren im Umlauf sind, dauert es ein bis zwei Jahre
- Derzeit werden in Düsseldorf rd. 39.000 Ausweise genutzt
3. Mehr private Parkflächen zur Entlastung des öffentlichen Straßenraums
- Gewinnung von zusätzlichen Quartiersstellplätzen (z. B. in privaten Tiefgaragen, auf Parkplätzen von Supermärkten, Büro- oder städtischen Verwaltungsgebäuden) – mit digitaler Unterstützung
- Nutzung von Liefer- und Ladezonen für privates Parken in den Randzeiten – mit digitaler Unterstützung
- Bau neuer Quartiersgaragen (u. a. für Autos, Fahrräder, Lastenräder) durch Stadt und/oder private Entwicklerinnen und Entwickler (mitfinanziert aus den Einnahmen der Bewohner-Parkgebühren und Mitteln der Stellplatzablösung) – unser Ziel: mittelfristig je eine Quartiersgarage in den Stadtbezirken 1 bis 4, in den übrigen Bezirken möglichst zwei weitere
- Änderung der Stellplatz-Vorgaben bei Neubauten: Wir wollen einen bedarfsgerechten Stellplatz-Schüssel einführen. Zudem sollen die Kosten für die Ablösung von Stellplätzen marktangemessen steigen
4. Ausbau alternativer Mobilitätsangebote
- Förderung von Bus und Bahn – u. a. Projekt „RheinTakt“ mit Taktangleichung zwischen Bahn- und Buslinien, Umsetzung der Stadtbahnlinie U 81, Vorrangschaltungen an Kreuzungen, barrierefreie Hochbahnsteige
- On-demand-Service der Rheinbahn mit Sammeltaxis
- Bau und Ausbau sicherer Fahrradwege
- Errichtung von Mobilitätsstationen mit Car- und Bikesharing
- Neue Gesamtstrategie für Park & Ride – am Stadtrand und in der Region