Antrag: „Umweltspuren“: Versuch sofort abbrechen und beauftragte alternative Verkehrsmaßnahmen umsetzen

Antrag: „Umweltspuren“: Versuch sofort abbrechen und beauftragte alternative Verkehrsmaßnahmen umsetzen
04.11.2019
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsversuch sofort zu beenden und die „Umweltspuren“ Merowingerstraße, Prinz-Georg-Straße und Werstener Straße-Witzelstraße-Mecumstraße (Südpark bis Färberstraße) aufzugeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, den als „Umweltspur“ vorgesehenen Radfahrstreifen auf der Fischerstraße (Fahrtrichtung Süd) und auf der Kaiserstraße (beide Fahrtrichtungen) zugunsten einer Radverkehrsführung über den Bestandsradweg auf der Fischerstraße (Fahrtrichtung Süd; vor der ERGO) und die als Fahrradstraße auszuweisende Freiligrathstraße zwischen Scheibenstraße und Hofgarten (beide Fahrtrichtungen) wieder für alle Verkehrsarten freizugeben.

Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, die Beschlüsse des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 9. Januar und 28. August 2019 namentlich zu den Änderungs- und Ergänzungsanträgen der CDU-Ratsfraktion (66/ 27/2019 und OVA/020/2019) unverzüglich und unverändert umzusetzen, damit strecken- und flächenbezogene Diesel-Fahrverbote vermieden und zügig nachhaltige Verbesserungen für moderne und umweltfreundliche Mobilität erreicht werden können.

Begründung:

Die CDU-Ratsfraktion hat in den Sondersitzungen des OVA im Januar und August 2019 gegen die Einführung der sogenannten Umweltspuren Merowingerstraße (66/ 19/2019), Prinz-Georg-Straße (66/ 20/2019) sowie Werstener Straße/Corneliusstraße/Kaiserstraße (OVA/007/2019-1) gestimmt. Leider ohne Erfolg: Die ersten beiden Spuren wurden mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen, die dritte von einer rot-rot-grünen Mehrheit.

Die CDU hat ihr Nein damit begründet und davor gewarnt, dass diese Sonderspuren schwerwiegend in den Verkehrsfluss auf den Düsseldorfer Hauptachsen eingreifen und dadurch Verkehrsteilnehmer/innen aller Verkehrsarten, Anwohner/innen und die Umwelt übermäßig belasten.

Unsere Befürchtungen sind eingetreten: Medienberichte und Reaktionen aus der Bevölkerung und von Pendler/innen zeigen, dass der Unmut der Menschen berechtigt ist und immer weiter wächst. Beklagt werden lange, nervenzehrende Staus und zäher Stop-and-go-Verkehr innerhalb und außerhalb der Stadt, erhöhte Lärm- und Luftbelastung an den Stau- und Ausweichrouten, chaotische Gefahrensituationen durch Rückstaus bis auf die A 46 und Konflikte auf den Sonderspuren zwischen Fahrradfahrenden und etwa Bussen. Mahnende Stimmen aus der Wirtschaft sehen massive Nachteile für den Wirtschafts- und Einzelhandelsstandort Düsseldorf und sorgen sich um hiesige Arbeitsplätze.

Damit ist klar: Der Versuch „Umweltspuren“ ist gescheitert. Oberbürgermeister Geisel und die Verwaltung konnten mit ihrem überhasteten Experiment weder die Menge des motorisierten Individualverkehrs in den betroffenen Bereichen verringern noch die Schadstoffbelastung senken noch die Luftqualität verbessern. Stattdessen hat die Stadtspitze es zu verantworten, dass der soziale Frieden auf Düsseldorfer Straßen erheblich gestört ist. Wir als CDU-Fraktion fordern daher das sofortige Aus aller „Umweltspuren“, um weiteren Schaden von den Menschen und der Stadt Düsseldorf abzuwenden.

Die wiederholt von OB Geisel vorgetragene Behauptung, nur mit den „Umweltspuren“ würden stadtweite Diesel-Fahrverbote zwingend verhindert, halten wir für unzutreffend. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Luftreinhalteplan für die Stadt Köln vom 12. September 2019. Das Gericht räumt darin einem gestuften Vorgehen mit streckenbezogenen Durchfahrt-Beschränkungen und Ausnahmen für Handwerker, Busse und umgerüstete Diesel ausdrücklich den Vorrang ein vor flächendeckenden Fahrverboten.[1] Kurz gesagt: Das OVG „hat nicht entschieden, dass auf jeden Fall eine Fahrverbotszone eingerichtet werden muss; bloße streckenbezogene Fahrverbote könn­ten unter Umständen genügen“.[2] Ein umfassendes Fahrverbot für Düsseldorf ist also gerichtlich keineswegs sicher. Auch ist fraglich, ob die Richter die Düsseldorfer „Umweltspuren“ als geeignetes Mittel zur Abwendung von Fahrverboten überhaupt akzeptieren, zumal von der Verwaltung die Ausweichverkehre auf andere belastete Strecken und die Mehr-Emissionen im Zulauf zu den Sonderspuren nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Rächen könnte sich damit vor Gericht, dass SPD, Grüne und FDP einen entsprechenden Passus in unserem Änderungs- und Ergänzungsantrag vom 9. Januar 2019 (66/ 27/2019) streichen ließen, wonach vor Einrichtung der „Umweltspur“ Merowingerstraße dem OVA eine Vorlage vorzulegen ist, „die eine sachgerechte Beurteilung ermöglicht (Verkehrsmengenangaben und Angaben zur Leistungsfähigkeit nach Einrichtung der Spur, Stauprognose, Berechnung der Ausweichverkehre, erwartete Auswirkungen für die Luftbelastung, Sicherheitsaspekte, Kontrolle der Spur) und Alternativen aufzeigt“.

Anders als für den Oberbürgermeister sind für die CDU die „Umweltspuren“ nicht alternativlos. Diese Einschätzung wird von der Landesumweltministerin[3] und vom Landesverkehrsminister[4] geteilt. Wir als CDU wollten die „Stau-Spuren“ nicht und haben mit unseren – im OVA am 9. Januar und 28. August 2019 einstimmig beschlossenen – Änderungs- und Ergänzungsanträgen die Verwaltung mit einem ganzen Bündel alternativer und schnell umzusetzender Maßnahmen für eine klimapositive Mobilität beauftragt:

  • Forcierter Ausbau von Park-and-Ride-[5] und Bike-and-Ride Flächen unter Einbezug der Umlandkommunen. Der Entwurf eines entsprechenden Masterplans soll am 28. November 2019 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Kurzfristige Einrichtung einer Mobilitätsstation auf dem Messeparkplatz außerhalb von Messezeiten. Von dort aus sollen werktags (von Montag bis Freitag) Pendelbusse (möglichst E-Busse) ohne Zwischenhalt über die Rotterdamer Straße bis zur Heinrich-Heine-Allee und zurück verkehren. Über Art und Umfang sind kurzfristig Gespräche mit der Messe Düsseldorf GmbH zu führen. Das Angebot muss umfassend kommuniziert und beworben werden.
  • Einrichtung der ersten sechs Mobilitätsstationen bis spätestens Ende 2020, konkretisiert am 28. August 2019: Im Jahr 2020 sollen mindestens fünf Mobilstationen in Düsseldorf, davon mindestens eine in der Innenstadt, eingerichtet werden.
  • Sofortiges Verbot für Flusskreuzfahrt- oder Hotelschiffe an Düsseldorfer Steigern, die dort nach dem Anlegen ihren Strom über Dieselmotoren erzeugen.
  • Prüfung, ob Fahrspuren abhängig vom Verkehrsfluss signalgesteuert zur Verfügung gestellt werden können (dynamische Verkehrsbeeinflussung). Die Stadt prüft den Einsatz von smarten Ampelsystemen für eine intelligente Verkehrsführung, ferner von mehr induktions- bzw. verkehrsmengengesteuerten Lichtzeichenanlagen.
  • Überprüfung der „Grüne Welle“-Ampelschaltungen im gesamten Stadtgebiet für alle Verkehrsarten und ggf. Wiederherstellung, um den Verkehrsfluss zu verbessern
  • Umstellung des städtischen Verkehrsleitrechners analog zur Wuppertaler Lösung auf ein adaptives umweltsensitives Verkehrsmanagement. Diesbezügliche Fördermittel sind bei Land und Bund zu beantragen. Ein Bericht und eine ggf. erforderliche Mittelanmeldung werden dem OVA im 1. Quartal 2020 vorgelegt.
  • Schaffung/Ausbau von Logistikzentren im Hafen ausschließlich mit Einsatz von E-Fahrzeugen für die innerstädtische Belieferung
  • Prüfung für die Achse Witzelstraße, Mecumstraße, Corneliusstraße und Berliner Allee, ob anstelle der Einrichtung einer sog. Umweltspur Busse und Elektrofahrzeuge auf der Corneliusstraße bis Herzogstraße im Bereich des Gleiskörpers geführt werden können.
  • Forcierter Ausbau von Entlastungsstrecken außerhalb der City. Der Anschluss der Toulouser Allee an die Worringer Straße ist spätestens für das Jahr 2020 fertigzustellen, und für die Ortsumgehung Oberbilk, 1. Ausbaustufe, ist kurzfristig Baurecht zu schaffen, damit die Maßnahme spätestens ab 2020 realisiert werden kann.
  • Kurzfristige Erweiterung der Bediengebiete für E-Mobilität (Eddy), Bike- und Car-Sharing in die Düsseldorfer Außengebiete und beschleunigte Umrüstung der Flotte der Car-Sharing-Anbieter auf Elektrofahrzeuge bzw. Erweiterung der Flotte auf Elektrofahrzeuge. Eine Konkretisierung erfolgte am 28. August 2019: Bis Ende 2019 Vorlage eines Konzepts, wie zusammen mit den Anbietern die regionale Verfügbarkeit von Mietangeboten (Car-Sharing, Roller-Sharing, Fahrrad-Sharing) in den Düsseldorfer Außenbezirken verbessert und die Umrüstung von Car-Sharing-Flotten auf E-Fahrzeuge beschleunigt werden können.
  • Prüfung, ob und welche positiven Effekte die Umstellung des Car-Sharing-Angebots in Düsseldorf vom sogenannten Free-floating-System (stationsunabhängig) auf eine stationsbasierte Autovermietung haben könnte. In die Prüfung sind die Car-Sharing-Betreiber einzubeziehen. Der OVA wird noch in diesem Jahr über die Zwischenergebnisse informiert.
  • Bis Ende 2019 Entwicklung eines Konzepts zur Verbesserung der Pünktlichkeit der Rheinbahn und zur bedarfsgerechten Taktverstetigung auf besonders nachfragestarken Linien im Berufsverkehr (morgens, nachmittags) zur Umsetzung ab 2020.
  • Bewertung der Auslastung von/Nachfrage nach Bussen und Bahnen der Rheinbahn sowie Durchführung einer Anpassung der Linientaktung. Darüber hinaus sind Gespräche mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden wegen einer finanziellen Förderung des ÖPNV-Ausbaus zu führen. Die Ergebnisse werden dem OVA am 6. November 2019 vorgestellt.
  • Bis Ende 2019 Vorlage des Ergebnisses der bestehenden Prüfaufträge und Vorschläge zu Netzergänzungen (Bus, Bahn, Stadtbahn) zusammen mit einem Vorschlag für eine Priorisierung und Finanzierung. Ferner ist in der Sitzung des OVA am 6. November 2019 ein Vorschlag zur Umsetzung des regionalen Schnellbussystems mit den im Nahverkehrsplan vorgesehenen Linien in den Neusser Süden, nach Velbert, Ratingen-Homberg, Kaarst-Nord, Korschenbroich und Dormagen-Zons vorzulegen.
  • Bis zum 1. Quartal 2020 Vorlage des Ergebnisses der bestehenden Prüfaufträge und Vorschläge zu weiteren Mobilitätsangeboten (Bus-on-demand, Seilbahn, Wasserbus, Betriebssammelverkehre) zusammen mit einem Vorschlag für eine Priorisierung und Finanzierung.
  • Prüfantrag: Zur Aufstellung von sogenannten Filtersäulen, die Feinstaub und Stickstoffdioxid aus der Luft herausfiltern, sind Gespräche mit der Stadt Stuttgart und geeigneten Herstellern zu führen. Über die Ergebnisse werden der Ausschuss für Umweltschutz und der Ordnungs- und Verkehrsausschuss noch in diesem Jahr informiert.
  • Handlungsempfehlung an den POA (dort am 26. September 2019 beschlossen): Den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Möglichkeit zum Erwerb eines steuerlich begünstigten Dienstfahrrads angeboten. Dazu wird bis Ende 2019 von der Verwaltung ein Konzept vorgelegt. Ziel ist es, 30 Prozent der Belegschaft mit Dienstfahrrädern auszurüsten.
  • Handlungsempfehlung an den POA (dort am 26. September 2019 beschlossen): Den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird verstärkt ermöglicht, von Zuhause aus zu arbeiten. Dazu wird bis Ende 2019 von der Verwaltung ein Konzept vorgelegt. Ziel ist es, die Zahl der Homeoffice-Plätze bis 2021 zu vervielfachen.

Die CDU fordert, dass die auf ihr Betreiben zurückgehenden Beschlüsse unverzüglich und unverändert umgesetzt werden, damit in Düsseldorf eine Verkehrswende mit klima-, sozial- und wirtschaftspolitischer Verantwortung eingeleitet werden kann.


[1] Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Pressemitteilung (19.9.2019): „Fahrverbote müssen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verhält­nismäßig sein. In dem neuen Luftreinhalteplan muss das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, unter Berücksichtigung der weiteren Ent­wicklung der Messwerte daher zunächst streckenbezogene Fahrverbote prüfen. Dabei müssen insbesondere der dadurch bedingte Aus­weichverkehr und dessen Auswirkungen näher untersucht werden. Sollten durch den Aus­weichverkehr Grenzwerte in anderen Straßen überschritten werden, kann dies Fahrverbote für weitere Straßen erforderlich machen. Die Bezirksregierung Köln muss auch prüfen, für welche Fahrzeuge Ausnahmen vom Fahrverbot er­teilt werden können, ohne die Einhaltung der Grenzwerte zu gefährden (z. B. Fahr­zeuge von Handwerkern oder Anwohnern oder nachgerüstete Fahrzeuge). Sollte allerdings aufgrund der bereits ergriffenen Maßnahmen der Jahresmittelwert für 2019 entgegen der bisherigen Prognose der Bezirksregierung an einzelnen Stellen günstiger ausfallen und eine aktualisierte Prognose ergeben, dass der Grenzwert kurzfristig eingehalten werden wird, kann dort gegebenenfalls aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch von einem Fahrverbot abgesehen werden.“ (http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/42_190912/index.php; Zugriff: 30.10.2019)

[2] Ebd.

[3] Vgl. Rheinische Post (28.8.2019): „Umweltspur: Ministerin fordert Alternativen. Ursula-Heinen Esser (CDU) sieht Düsseldorf in der Pflicht, andere Ideen gegen Fahrverbote zu finden“.

[4] Vgl. Westdeutsche Allgemeine Zeitung (31.10.2019): „'Ein Stau hilft der Umwelt nicht.' Interview mit NRW-Verkehrsminister Wüst über sein Problem mit 'Umweltspuren', seine 'ÖPNV-Offensive' und die Planung von Radwegen“.

[5] Die zugehörigen Unterpunkte lauten:

a)  Insbesondere außerhalb von Düsseldorf, beispielsweise am Stadtrand von Hilden, am S-28-Halt in Mettmann, in Erkrath, in Meerbusch, in Neuss, Duisburg und Kaarst sind Park-and-Ride-Flächen zu prüfen und zu entwickeln.
b)  Gemeinsam mit der Rheinbahn AG, der Deutschen Bahn AG, den Eisenbahnverkehrsunter-nehmen und den Kommunen des Düsseldorfer Umlands ist zu prüfen, wie auch an den ÖPNV-/SPNV-Strecken in der Region das Park-and-Ride-Angebot erweitert werden kann.
c)  Es sind Fördermittel auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene zu akquirieren, die die Errichtung und den Betrieb von Park-and-Ride-Anlagen (auf eigenem Stadtgebiet aber auch in anderen Kommunen/Kreisen) unterstützen.
d) Innerhalb Düsseldorfs, beispielsweise an der Uni, in Gerresheim, in Lörick, in Hassels und in Wittlaer sind Park-and-Ride-Flächen zu prüfen und zu entwickeln.
e)  Dabei ist insbesondere zu untersuchen, welche Endhaltestellen bzw. zentralen Punkte des ÖPNV gut geeignet sind, Pendlerinnen und Pendlern den Umstieg vom Auto auf andere Verkehrsmittel zu erleichtern. Ebenso soll geprüft werden, wie Park-&-Ride-Anlagen zusätzlich mit Elektroladestationen (E-Pkw/E-Roller/E-Bike) und Fahrradabstellmöglichkeiten ausgestattet werden können.
f)  Dabei soll auch der Bau von mehrstöckigen Parkhäusern auf den Flächen geprüft werden.
g)  Die Nutzung der Park-and-Ride-Flächen bzw. Parkhäuser soll mit Rheinbahnticket kostenfrei sein.
h)  Die Prüfung der in der Verwaltungsvorlage genannten zwei Flächen für Park-and-Ride bzw. für Umsteigeparkplätze (in Vorlage und Skizze unterschiedlich bezeichnet) ist 2019 vorzunehmen, und die Plätze sind nach Möglichkeit bis 2020 einzurichten.