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Ob Schützen-, Straßen- oder Stadtteilfeste, Straßenkarneval, Mundartlesungen oder Martinsumzüge: Unser heimatliches Brauchtum verbindet vor Ort viele Menschen und stiftet sozialen Zusammenhalt. Darum haben wir als CDU dafür gesorgt, dass Vereine ab sofort finanzielle Hilfen bei der Stadt beantragen können.
- Antragsberechtigt: Vereine des Winter- und Sommerbrauchtums, Heimatvereine sowie Vereine, die stadtteilbezogene Veranstaltungen zur Heimatpflege durchführen, mit Sitz in Düsseldorf
- Jeder Verein kann nur einmal jährlich einen Antrag stellen. Es werden insbesondere projektbezogene logistische Maßnahmen unterstützt, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, wie die Bereitstellung von Strom, Wasser, Technik
- Der Brauchtumsfonds steht nicht zur Verfügung für die Anschaffung von Sachwerten und für Zwecke der Repräsentation (Übergabe von Geschenken usw.)
- Grundlage für die Vergabe ist ein schriftlich zu stellender Antrag. Ein Kostenplan ist beizufügen
- Wichtig: Eine finanzielle Eigenbeteiligung des Vereins bei der zu beantragten Maßnahme ist notwendig und Bestandteil des Antrags
- Der Antragsteller muss darstellen, wie zukünftig die Finanzierung der Veranstaltung sichergestellt wird.
- Der Förderbetrag von 7.000 Euro sollte nicht überschritten werden
- Laufzeit: jeweils ein Kalenderjahr (2024 und 2025)
- Der Antrag sollte bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden
Hier kann die Förderung schriftlich beantragt werden:
Postanschrift:
Büro Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Referat für Bürgerschaftliches Engagement und Brauchtum
Marktplatz 2
40213 Düsseldorf
Oder per Mail: Brauchtumsfonds@duesseldorf.de