
(c) Ralph Sondermann
- Welche Kommunikationsmöglichkeiten werden neben Briefpost, Telefon und Telefax derzeit von der Verwaltung genutzt und welche Anforderungen sind bei den jeweiligen Diensten zu beachten?
- Welche elektronischen Verfahren, die im Zuge der Maßnahmenplanung zum E-Government umgesetzt wurden bzw. realisiert werden sollen, nutzen elektronische Kommunikationselemente und für welche Nutzergruppen (Bürgerschaft, andere Behörden, etc.) sind diese Dienste konzipiert?
- Ist der Verwaltung bekannt, welche Ergebnisse sich aus dem Einsatz des E-Postbriefes in Köln und Bonn bislang ergeben haben und wie beurteilt die Verwaltung die Einsatzmöglichkeiten dieses Briefservices insbesondere unter datenschutzrechtlichen Aspekten?
Unlängst belegte das Internet-Angebot der Landeshauptstadt nach einer Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young den ersten Platz unter 187 deutschen Städten.
Unsere Fraktionen erachten es für wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger viele notwendige Dinge direkt online von zu Hause aus erledigen können. Daher begrüßen wir den Ausbau des elektronischen Dienstleistungsangebotes (E-Government), zu dem auch die vielfältigen Kommunikationsprozesse zählen.
Mit dem E-Postbrief bietet die Deutschen Post einen Briefservice, der elektronisch, aber auch konventionell durch Briefzustellung per Postboten genutzt werden kann. Der E-Postbrief soll den Schutzinteressen der Verbindlichkeit und Vertraulichkeit entsprechen. Überdies werden durch die Deutsche Post die Verlässlichkeit, Einfachheit und Schnelligkeit des Services beworben. Neben einigen großen gewerblichen Anwendern bieten auch die Städte Köln und Bonn sowie der Rhein-Erft-Kreis für die Behördenkommunikation diesen elektronischen Dienst an.
Mit unserer Anfrage möchten wir in Erfahrung bringen, welche Kommunikationswege die Stadtverwaltung nutzt und wie die Einsatzmöglichkeiten des E-Postbriefes im Rahmen ihrer E-Government-Strategie beurteilt wird.
Eine weiter gehende Begründung erfolgt ggf. mündlich.
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