
(c) Laurence Chaperon
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen am Oberbilker Markt auch ohne die versagte Förderung mit Landesmitteln umgesetzt werden können.
Am 17. November 2011 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss des Projektes Oberbilker Markt – Neugestaltung und Umfeldanpassungen gefasst. Die seit vielen Jahren gewünschte Maßnahme im Herzen Oberbilks bildet den Abschluss des Sanierungs-Großprojektes „Kölner Straße“. Die durch den Neubau des Land- und Amtsgerichtes und den Umbau der Werdener Straße vollzogene Aufwertung des Stadtteils sollte durch die Neugestaltung der Platzbereiche weiter erhöht werden.
Der Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss wurde vorbehaltlich der Gewährung von Zuwendungen durch das Land Nordrhein-Westfalen gefasst. Die Zuwendungen sollten 1.274.538,- Euro betragen.
Das städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsprojekt „Sanierungsgebiet Kölner Straße“, das die Umgestaltung des Oberbilker Marktes und des sog. Puschkinplatzes vorsieht, wurde nicht in das Stadterneuerungsprogramm 2012 des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Eine Landesförderung ist deshalb in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.
Dass das Land Nordrhein-Westfalen die Neugestaltung des Oberbilker Marktes nun doch nicht fördern wird, bedeutet einen Verlust für die Landeshauptsstadt. Da der Umbau der Platzbereiche jedoch außerordentliche Bedeutung für die Weiterentwicklung des Stadtteils und die dort ansässigen Bürger hat, bitten die Ratsfraktionen von CDU und FDP um Prüfung, inwieweit die Maßnahme auch ohne die durch das Land versagte Förderung umgesetzt werden kann.
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