
(c) Laurence Chaperon
Der Schutz des Grundwassers in Düsseldorf hat für den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf oberste Priorität.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, das Aufsuchen, die Erschließung und die Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen (Fracking) im Stadtgebiet mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden, solange Gefahren für das Erdreich und das Grundwasser in Düsseldorf wissenschaftlich nicht ausgeschlossen werden können.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf appelliert an die Bezirksregierung und den Regionalrat, bei der Fortschreibung des Regionalplans darauf hinzuwirken, dass neue oder aus bestehenden Planzeichen abgeleitete Darstellungen für Vorrangflächen zur Aufsuchung und Erschließung von unkonventionellen Erdgasvorkommen bis auf weiteres verhindert werden.
Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die erkundenden Unternehmen rechtzeitig vor Beantragung von Genehmigungen, Erlaubnissen o. ä. volle Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit über die jeweiligem Methoden, eingesetzten Stoffe und konkreten Maßnahmen gewährleisten.
Die Landesregierung wird aufgefordert, den Schutz des Grundwassers basierend auf der bestehenden Rechtslage unverzüglich und umfassend sicherzustellen und bis zur Änderung des Bundesbergrechtes mindestens vor Erteilung einer Genehmigung, Erlaubnis o. ä. ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert den Bundesgesetzgeber auf, das Bundesbergrecht zu novellieren.
Wesentliche Merkmale der Novellierung sollen hierbei sein:
- Verbindliche Festschreibung einer effektiven und transparenten Bürgerinformation vor der Genehmigung von Probebohrungen
- Die verpflichtende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich effektiver und transparenter Bürgerbeteiligung vor einer Genehmigung des sogenannten „Probefrackings“
- Die verpflichtende Einbindung und Information der kommunalen Gremien
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