
(c) Ralph Sondermann
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat eine Änderung des Beschlusses über die Neuordnung und Gestaltung der Schadowstraße und des zugrunde liegenden Verkehrskonzeptes in folgenden Punkten:
1. Die Schadowstraße wird von der Berliner Allee bis zur Jacobistraße/Tonhallenstraße von 10.30 Uhr bis 18.30 Uhr für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Sperrung der in der Vorzugsvariante als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaute Teil von der Berliner Allee bis hin zur Bleichstraße/Wagnerstraße für den motorisierten Individualverkehr die Erschließung der vier neuen Baufelder, des Schauspielhauses und des Dreischeibenhauses beeinträchtigt und eine Zufahrt von Süden doch notwendig wäre.
2. Es wird geprüft, ob für die Schadowstraße von der Jacobistraße/Tonhallenstraße bis zur Bleichstraße/Wagnerstraße eine Einbahnstraßenregelung von Osten nach Westen eingeführt werden kann.
3. Es wird keine abgerundete Kante von 3 cm zur Abgrenzung der Fahrbahn geschaffen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche weiteren Möglichkeiten zur verkehrlichen Erschließung des Parkhauses Bleichstraße bestehen. Im Rahmen der Prüfung soll insbesondere die Verkehrsführung über die Liesegangstraße oder Bleichstraße bzw. Wagnerstraße untersucht werden.
5. Auf der Fläche von der Berliner Allee bis zur Bleichstraße ist, wie auch in dem Bereich der Straßenaufweitung vor dem Karstadt-Gebäude, die Installation von Kunstobjekten wünschenswert.
Die Vorschläge zur Neuordnung und Gestaltung der Schadowstraße (Verwaltungsvorlage 61/39/2013) begrüßen die Ratsfraktionen von CDU und FDP grundsätzlich. Kleinere Änderungen des vorgeschlagenen Konzepts sind jedoch wünschenswert. Insbesondere der Bau der vorgeschlagenen Kante von 3 cm zur Abgrenzung der Fahrbahn wird als nicht sinnvoll erachtet, da dies eine unnötige Barriere darstellt.
Die Ratsfraktionen von CDU und FDP sind der Ansicht, dass der Zielverkehr aus Osten Richtung Dreischeibenhaus, Schauspielhaus und Parkhaus an der Bleichstraße anfahren wird. Der Verkehr aus den übrigen Richtungen wird durch den Kö-Bogen-Tunnel geführt und durch unterirdische Abfahrten auf direktem Weg die Parkhäuser des Kö-Bogens und des Schauspielhauses erreichen.
Die Sperrung der Schadowstraße für den motorisierten Individualverkehr bis zur Jacobistraße/Tonhallenstraße von 10.30 Uhr bis 18.30 Uhr ist ein wichtiger Punkt, um die Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen und die Schadowstraße als Einkaufsstraße zu stärken. Des Weiteren soll dadurch eine Entlastung der Goltsteinstraße in diesem Zeitraum erreicht werden und der Anlieferverkehr für den Einzelhandel gewährleistet bleiben. Im Rahmen der Prüfung ob der in der Vorzugsvariante als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaute Teil von der Berliner Allee bis hin zur Bleichstraße/Wagnerstraße ebenfalls für den motorisierten Individualverkehrt gesperrt werden kann, soll insbesondere auch eruiert werden, ob die Sperrung dieses Abschnitts zu einer übermäßigen Belastung für die Goltsteinstraße führen wird und eine Führung des motorisierten Individualverkehrs über die Berliner Allee auf die Schadowstraße deshalb doch erforderlich macht.
Die grundsätzliche Sperrung des Bereichs zwischen der Berliner Allee bis hin zur Bleichstraße/Wagnerstraße für den motorisierten Individualverkehr bietet die Möglichkeit, neue Platzbereiche zu entwickeln und diese städtebaulich aufzuwerten. Hier sollen, wie auch im Bereich der Straßenaufweitung vor dem Karstadt-Gebäude, Kunstobjekte installiert werden.
Des Weiteren muss die in der Vorlage geschilderte Erschließung des Parkhauses Bleichstraße überarbeitet werden. Wir bitten daher um Prüfung weiterer Alternativen. Dabei soll insbesondere die Führung des aus dem Parkhaus abfahrenden Verkehrs über die Liesegangstraße oder über die Bleichstraße bzw. Wagnerstraße Gegenstand der Prüfung sein.
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