Umsetzung des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen

Umsetzung des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen
Sozialer Zusammenhalt
Sitzung am 12.12.2024
Constanze Mucha

Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ratssitzung am 12. Dezember 2024

Antrag:

Der Rat beschließt, 50.000 Euro mit Sperrvermerk zur Umsetzung erster Maßnahmen des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen in den Haushalt einzustellen. Der Sperrvermerk wird mit dem Beschluss des Aktionsplans und der Maßnahmenplanung aufgehoben.

Begründung:

Im Gleichstellungsausschuss wurde am 18. Mai 2021 „(sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen“ als Schwerpunktthema der EU-Charta für die Jahre 2021 bis einschließlich 2023 beschlossen (Vorlage GLA/016/2021).

Der daraufhin erarbeitete Aktionsplan umfasst die Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt, sowohl durch Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen als auch durch den Ausbau von Unterstützungsangeboten für Betroffene.

Ziel des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen ist es, ein umfangreiches Konzept sowohl mit Schutz- und Aufklärungsmaßnahmen als auch mit verbesserten Hilfsangeboten zu entwickeln, das – nicht nur als reines Frauenschutzthema – auch Gruppen wie Männer als Opfer und Frauen als Täterinnen berücksichtigt.

Derzeit wird der Aktionsplan von den verschiedenen Fachämtern geprüft und soll im ersten Quartal 2025 der Politik präsentiert werden. Damit nach dem politischen Beschluss erste Maßnahmen des Aktionsplans noch im Jahr 2025 umgesetzt werden können, werden dafür 50.000 Euro im Haushalt bereitgestellt.

Rolf Tups, Mirja Cordes, Dr. Frank Schulz