
(c) Susanne Haberland
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ratssitzung am 4. Februar 2021:
§ 26 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf wird gestrichen. Die jährliche Steuerung der Kreditaufnahme erfolgt über die Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung.
Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, einen jährlichen Bericht zu den Kreditaufnahmen dem Rat vorzulegen.
Die Corona-Pandemie bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Auf der einen Seite brechen die Erträge der Stadt weg, wie z.B. die Gewerbesteuer und auf der anderen Seite werden Hilfszahlungen geleistet, die so nicht vorhersehbar waren. Die Unterstützungen von Bundes- und Landesregierung fangen diese Entwicklung nur in Teilen auf. Deshalb besteht zwischen den Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einvernehmen, dass wir uns nicht aus dieser Krise heraussparen können, sondern die nötigen Mittel für die Bekämpfung der Pandemie, für die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und für konjunkturelle Impulse aufwenden müssen.
Die nötigen Investitionen in die Zukunft unserer Stadt lassen sich in den kommenden Jahren aus dem laufenden Haushalt heraus nicht im erforderlichen Tempo aufrechterhalten. Daher werden wir neben den Investitionskrediten von der stadteigenen Holding ebenso Investitionskredite von externen Instituten aufnehmen – klar zugeordnet zu den Zukunftsthemen der Stadt (u. a. Bildung, Mobilität, Klimaschutz) und verknüpft mit Zeit- und Tilgungsplänen.
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