Sportstätten-Kataster: Sportanlagen fit halten!

Sportstätten-Kataster: Sportanlagen fit halten!
Arena-Spielfeld
Sitzung am 08.06.2022
Dirk-Peter Sültenfuß

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Sportausschusses am 8. Juni 2022:

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kataster zu entwickeln, das die fortlaufende Instandhaltung, bedarfsbezogene Sanierung und Modernisierung der städtischen Sportstätten insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen einer wachsenden städtischen Bevölkerung und einer sich wandelnden Sportstätten-Nachfrage darstellt.

Stufe 1 – Sportstätten des Sportamts

In diesem Kataster sollen in einem ersten Schritt alle im Eigentum der Stadt befindlichen und vom Sportamt verwalteten Sportstätten erfasst werden. Hierbei sind die nach bau- und sportfachlichen Kriterien erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung dieser Sportstätten einschließlich der zu erwartenden Kosten und Fördermöglichkeiten strukturiert darzustellen und zu priorisieren. Ebenso sind die Erkenntnisse aus der Sportwirksamkeitsstudie einzubeziehen. Bei der Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen sollen darüber hinaus folgende Kriterien berücksichtigt werden:

• Beitrag zur Förderung des Vereinssports (Nutzung durch Vereine: vereinsspezifische Merkmale wie Anzahl der Mitglieder im Kinder-, Jugend-, Erwachsenenbereich, Spielklassen, Geschlechtergerechtigkeit usw.);
• Beitrag zur Förderung des Schulsports (Nutzung durch Schulen Anzahl der geplanten Unterrichtsstunden auf den Sportanlagen, Angebote des offenen Ganztags usw.);
• Beitrag zur Förderung des sonstigen nicht organisierten Freizeitsports (Nutzung der Sportanlagen durch sonstige Organisationen, sonstige Angebote des Freizeitsports usw.);
• Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität (Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Ausstoß usw.), Klimaschutz und Klimaanpassung (Beschattung von Sportanlagen usw.);
• Beitrag zur Sicherstellung von inklusiven Sportangeboten (Herstellung der Barrierefreiheit, tatsächliche Nutzung der Sportanlagen durch inklusiv ausgerichtete Sportangebote der Vereine usw.).

Das Kataster soll zudem regelmäßig fortgeschrieben und dem Sportausschuss einmal jährlich vorgestellt werden. 

Bei der Aufstellung des Katasters sowie bei der Fortschreibung sollen vor Einbringung in den Sportausschuss die Mitglieder der Kleinen Kommission des Sportausschusses und der Stadtsportbund eingebunden werden.

Stufe 2 – Sportstätten anderer Ämter

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Fertigstellung des Katasters gemäß Stufe 1 einen Vorschlag zu unterbreiten und dem Sportausschuss vorzulegen, wie die nicht vom Sportamt, sondern von anderen Ämtern verwalteten Sportstätten und Bewegungsräume, die sich im Eigentum der Stadt befinden, ebenfalls in das Kataster aufgenommen werden können.

Stufe 3 - Vereinsportanlagen

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Fertigstellung des Katasters gemäß Stufe 2 einen Vorschlag zu unterbreiten und dem Sportausschuss vorzulegen, wie die den Sportvereinen zur sportlichen Nutzung vertraglich überlassenen städtischen Sportstätten und Grundstücke inklusive der städtischen Förderung für deren Unterhalt ebenfalls im Kataster dargestellt werden können.

Zeitrahmen

Das Kataster gemäß Stufe 1 soll bis zur der den Etatberatungen vorausgehenden Sitzung des Sportausschusses vorliegen.

Der Vorschlag zur Weiterentwicklung des Katasters gemäß Stufe 2 soll bis Ende 2022 vorgestellt werden.

Bis Ende 2023 soll der Vorschlag für die Stufe 3 eingebracht werden.

Begründung:

Düsseldorf ist eine lebendige Sportstadt. In Umfragen bezeichnen sich 85 Prozent der befragten Düsseldorferinnen und Düsseldorfer als sport- und bewegungsaktiv. Sportlerinnen und Sportlern steht in der Landeshauptstadt eine umfangreiche Sportinfrastruktur zur Verfügung. Dabei sind neben Bezirkssportanlagen und zahlreichen vereinseigenen Sportflächen die Turn- und Sporthallen das Herzstück des Düsseldorfer Sports.

Nach Überzeugung der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist neben dem Neubau auch die fortlaufende Instandhaltung und bedarfsbezogene Sanierung und Modernisierung der bestehenden Sportstätten fortlaufend in den Blick zu nehmen. Nur so kann der Bedarf der Vereine und Schulen sowie anderer Organisationen aus dem Bereich des Sports an Spiel- und Trainingszeiten dauerhaft gedeckt werden.

Das vom Sportausschuss beauftragte Projekt zur Analyse der Wirksamkeit von Sportfördermaßnahmen in Düsseldorf und die in diesem Zusammenhang erfolgte Bestandserhebung zu den vorhandenen Sportstätten haben die Bedeutung eines solchen Katasters als einen wesentlichen Baustein für eine wissensbasierte Steuerung der Sportfördermaßnahmen verdeutlicht.

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, bei der Prioritätensetzung für Maßnahmen zur Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung einheitliche Bewertungskriterien anzulegen. Neben baulichen Aspekten - wie beispielsweise Gebäudeerhaltung und Brandschutz - und sportfachlichen Gesichtspunkten - wie beispielsweise die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die Sportförderung und einer sich wandelnden Sportstätten-Nachfrage - müssen bei einer Priorisierung der Maßnahmen insbesondere auch Aspekte des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Inklusion herangezogen werden. Damit sollen ein nachhaltiges Handeln und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in Düsseldorf im Bereich des Sports sichergestellt werden. 

Im Bereich der Sporthochbauten hat das Sportamt für seine Planungen bereits Priorisierungslisten erstellt und in die Kleine Kommission des Sportausschusses eingebracht, die den Zustand der Sportstätten erfassen, bewerten und kategorisieren sowie die erforderlichen Maßnahmen mit einer Kostenschätzung versehen. Soweit darüber hinaus Daten noch nicht vorliegen, müssen diese bei der Erstellung der Planung für Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zeitnah erhoben werden.

Dirk-Peter Sültenfuß, Dr. Thorsten Graeßner