Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ratssitzung am 29. April 2021:
Um das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2035 zu erreichen und Düsseldorf zur Klimahauptstadt zu machen, beschließt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf folgende Maßnahmen, mit denen das Solarpotenzial der Stadt entschlossen genutzt werden soll:
1. Solaroffensive bei städtischen Gebäuden
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle städtischen Liegenschaften auf ihr Solarpotenzial zu analysieren. Alle geeigneten Dächer und Fassaden städtischer Gebäude sollen bis 2025 mit Photovoltaik-Anlagen nachgerüstet werden – unter Berücksichtigung der baulichen und technischen Voraussetzungen. Für die Analyse der Wirtschaftlichkeit ist ein Zeitraum von 20 Jahren zu betrachten, inklusive der steigenden CO2-Preise. Die Möglichkeit der Fördermittelakquise soll geprüft werden. Über Analyse, Planung und Umsetzung sollen die Kleine Kommission Klima, der Umweltausschuss und die Fachausschüsse der betroffenen Bauherrenämter informiert werden.
2. Der Aufwand für Konzeption, Planung und Bau werden aus den 60 Mio. Euro Haushaltsmitteln für Klimaschutz gedeckt. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, wie der Ertrag aus dem Betrieb der Anlagen wiederum der entsprechenden Haushaltsposition des Klimaschutzes zugeordnet werden kann.
3. Bei allen städtischen Neubauten sowie bei Sanierungen, die die Pflicht zur Einhaltung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) auslösen, wird der Bau von Photovoltaik-Anlagen verpflichtend. Eine Abweichung muss im Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss begründet und beschlossen werden.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Projekte im Bestand wie im Neubau betriebliche Modelle, Kooperationsmöglichkeiten (beispielsweise in Form von Contracting) sowie die Entwicklung von Standardlösungen (für Planung, Bau und Betrieb) zu prüfen, ebenso die Verpachtung von Flächen.
5. Der Rat erwartet, dass die Landeshauptstadt als Gesellschafter sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien darauf hinwirken, dass auch bei den städtischen Beteiligungen entsprechend 1. und 3. das Solarpotenzial genutzt wird.
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Dafür sollen mögliche rechtliche Modelle (z. B. Gründung eines Tochterunternehmens, Partnerschaft mit den Stadtwerken) geprüft werden.
2. Solaroffensive in der Stadtplanung
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1. bei Verkauf oder Verpachtung städtischer Grundstücke PV-Anlagen auf dem Dach und/oder an der Fassade in die Ausschreibungen aufzunehmen und in den Verkaufs- oder Pachtverträgen zu sichern – ab sofort in allen neu startenden Verfahren und über Nachverhandlungen in möglichst vielen laufenden Verfahren.
2. im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen alle Möglichkeiten zu nutzen, die Installation von PV-Anlagen verpflichtend vorzugeben – ab sofort in allen neu startenden Verfahren und über Nachverhandlungen in möglichst vielen laufenden Verfahren. Auch sollte eine für die Solarnutzung optimierte Ausrichtung der Gebäude verankert werden. Eine Abweichung muss im Rahmen der Beschlussvorlagen hinreichend begründet werden.
3. im Rahmen von Baugenehmigungen (Neubau und Dachsanierung) den Antragstellerinnen und Antragsstellern eine kostenlose Beratung zur Nutzung von Solarenergie zu ermöglichen.
3. Solaroffensive ist Teamwork
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1. das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ stetig weiterzuentwickeln und die Förderung sowie die proaktive Beratung zu PV-Anlagen und Speicherlösungen auszubauen. Ergänzend soll erarbeitet werden, wie Beratung und Förderung für den Ersatz von Öl-Heizungen durch Solarthermie und/oder PV-Anlagen und Wärmepumpen ausgestaltet sein müssen.
2. Der Bekanntheitsgrad der Beratungs- und Förderungsangebote soll deutlich gesteigert werden, beispielsweise durch quartiersbezogene Initiativen und Programme.
3. einen Beteiligungsprozess zu initiieren, der die Solarakteurinnen und -akteure aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Handwerk, Stadtwerke und Institutionen an einen Tisch holt. In diesem Forum sollen die Strategien und Maßnahmen beraten und weiterentwickelt werden. Ebenso sollen neue Ansätze und Projekte beraten werden, beispielsweise die Überdachung von Parkplätzen, die Ansprache von Inhaberinnen und Inhaber großer Dachflächen, die Kopplung von Solaranlagen mit Nah- und Fernwärmenetzen, die solare Kälteproduktion, die Erleichterung von „Balkon-Solaranlagen“ sowie die Aus- und Fortbildung (u. a. über die geplante Umweltakademie und das Projekt „Umwelt ins Zentrum“)
4. Solaroffensive braucht gute Voraussetzungen
Der Rat beauftragt die Verwaltung, sich – beispielsweise über den Städtetag – gegenüber der Bundesregierung, der Landesregierung, den Netzbetreiber/-innen und weiteren Akteur/-innen für bessere Voraussetzungen für die Solaroffensive einzusetzen. Insbesondere sollten
1. die Rahmenbedingungen beim Mieterstrom vereinfacht und die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch im Bereich des Mieterstroms abgeschafft werden.
2. der Ausbaupfad bei Photovoltaikanlagen deutlich erhöht und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dieses Ziel zu erreichen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung und die Wirkung der Maßnahmen fortlaufend in einem Monitoring zu erfassen und regelmäßig der Kleinen Kommission Klima und den zuständigen Fachausschüssen ab dem 4. Quartal 2021 halbjährlich zu berichten.
Düsseldorf hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2035 klimaneutral zu werden und seinen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Der Ausbau der Solarenergie ist ein zentraler Baustein, um dieses Ziel in Düsseldorf zu erreichen. Allein die geeigneten Dachflächen sind 13 Quadratkilometer groß und bieten ein Einsparpotenzial von knapp einer Millionen Tonnen CO2 im Jahr.
Die Stadt muss mit ihren Gebäuden als Vorreiterin fungieren und dieses Einsparpotenzial auf den Dächern städtischer Gebäude nutzen. Dafür ist es notwendig, alle Dächer innerhalb eines verpflichtenden Zeitplans zu prüfen und bei Eignung mit Solaranlagen auszustatten. Die Stadt leistet damit ihren Anteil an der Energiewende und gibt Impulse für den gesamten Solarsektor in der Landeshauptstadt.
Ferner ist es essentiell, dass die Solarenergie auch auf nichtstädtischen Flächen deutlich ausgebaut wird. Jeder Neubau ohne Photovoltaik ist eine vertane Chance für die Energiewende, sodass die Kommune ihre Möglichkeiten nutzen muss, Solarkraft verpflichtend festzuschreiben.
Bei Bestandsgebäuden fördert die Landeshauptstadt über das Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ bereits private Photovoltaik-Anlagen. Hier gilt es, die bestehenden Möglichkeiten deutlich offensiver zu bewerben und in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Akteur/-innen proaktiv anzusprechen und für die dezentrale Energiewende zu gewinnen.
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