Schrottimmobilien

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 16.07.2026
Angelika Penack-Bielor

Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat am 16.07.2026

Anfrage:

1. Wie wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Begriff der „Schrottimmobilie“ in der Verwaltungspraxis definiert und anhand welcher Kriterien werden entsprechende Objekte erfasst und bewertet?

2. Welche planungsrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Instrumente, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen, hat die Stadtverwaltung geprüft und welche Erkenntnisse zieht sie aus der Anwendung der Instrumente?

3. Wie viele Schrott- bzw. Problemimmobilien gibt es im Düsseldorfer Stadtgebiet und wie verteilen sich diese im Stadtgebiet und gibt es dabei räumliche Konzentrationen oder anderweitige Muster?

Begründung:

Die rechtliche Einordnung von sogenannten Schrottimmobilien ist oftmals komplex. Während die Wohnraumschutzsatzung bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum Handlungsmöglichkeiten eröffnet, wird in einzelnen Fällen festgestellt, dass es sich nicht um schützenswerten Wohnraum handelt oder die
Voraussetzungen für ein Einschreiten nicht vorliegen. Ähnlich verhält es sich auch bei vormals gewerblich genutzten Immobilien.

Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an einem Überblick über die Definition, Erfassung und räumliche Verteilung solcher Problemimmobilien, sowie über die bestehenden Instrumente der Stadt, um diese Immobilien wieder in die Nutzung zu bringen.

Rolf Tups, Mirja Cordes, Dr. Frank Schulz