RRX – Überprüfung der vorliegenden Pläne und Gutachten

RRX Überprüfung der vorliegenden Pläne und Gutachten
Andreas Auler
Sitzung am 04.02.2021
Andreas Auler

Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ratssitzung am 4. Februar 2021:

Antrag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

1. die vorliegenden Pläne und Gutachten zur Machbarkeit der Einhausungslösung noch einmal von Expertinnen und Experten unter Einbindung der Initiative Angermund e. V. überprüfen zu lassen. Dazu werden 150.000 Euro in den Haushalt 2021 eingestellt.

2. der DB Netz AG, dem Eisenbahnbundesamt sowie dem Bundes- und Landesverkehrsministerium die Beschlussfassung zu Punkt 1. sowie die Erwartungshaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf mitzuteilen und die DB Netz AG und das Eisenbahnbundesamt aufzufordern, das Planfeststellungsverfahren im PFA 3.1 (Düsseldorf Kalkum–Angermund) zunächst nicht weiter zu führen, bis die Entscheidungsfindung der Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß Ziffer 1. dieses Beschlusses abgeschlossen ist.

Begründung:

Das große und von der Landeshauptstadt Düsseldorf ausdrücklich begrüßte Verkehrs- und Infrastrukturprojekt Rhein-Ruhr-Express kann nur gelingen, wenn berechtigte Sorgen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger ernsthaft berücksichtigt und geprüft werden. Ziel muss es sein, dass für Lärm- und Vibrationsschutz sowie städtebauliche Verträglichkeit bestmögliche Lösungen gefunden werden. Gelingt dies nicht und werden die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst und mitgenommen, besteht die Gefahr, dass sich das Projekt durch Klagen erheblich verzögert. Damit ist niemandem gedient.

Da es Zweifel gibt, dass die Einhausungsvariante seinerzeit nicht mit der notwendigen Sorgfalt geprüft wurde, sollte das vorliegende Gutachten von unabhängiger dritter Seite überprüft werden. Die vertiefende Überprüfung des vorliegenden Gutachtens durch Expertinnen und Experten soll Vertrauen und Akzeptanz bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern befördern, aber auch der Landeshauptstadt Düsseldorf als von dem Projekt betroffene Kommune die abschließende Entscheidungsgrundlage für ihre weitere Positionierung im Planfeststellungsverfahren geben.

Wie jetzt bekannt wurde, hat die DB Netz AG bereits am 15. Dezember 2020 die RRX-Genehmigungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 3.1 (Angermund) beim Eisenbahnbundesamt eingereicht, obwohl dies nach bisheriger Ankündigung frühestens im Frühjahr 2021 erfolgen sollte. Dies wie auch die Tatsache, dass von dem bisher mit der Landeshauptstadt Düsseldorf verabredeten Verfahren – nämlich ein einvernehmlicher, abgestimmter Beginn des Planfeststellungsverfahrens – abgewichen wurde, empören nicht nur die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, sondern auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Im Interesse eines zügigen Fortgangs des Projektes ist nun umgehendes Handeln geboten.

Rolf Tups, Angela Hebeler und Norbert Czerwinski